Amtliche Bekanntmachungen

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Standort: 29221 Celle
Veröffentlicht am: 2.9.2025

Beschreibung

Amtliche Bekanntmachung
Allgemeinverfügung der Stadt Celle zur Verkürzung der Sperrzeit
für Gaststätten mit dem Betrieb einer Außenbewirtschaftung in
der Altstadt am 20.09.2025
Die Stadt Celle erlässt gem. § 2 Abs. 2 der Rechtsverordnung der
Stadt Celle über die Sperrzeit für die Außenbewirtung von Gast-
stätten (Sperrzeitenverordnung) vom 27.09.2018 in Verbindung mit
§ 10 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. November 2011 (Nds. GVBI. Nr. 27/2011
S. 415) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwal-
tungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und § 35 Satz 2 Verwaltungsver-
fahrensgesetz (VwVfG) folgende Allgemeinverfügung:
1.
2.
3.
4.
Für die Außenbewirtung von Gaststätten in der Altstadt wird
die Sperrzeit am 20.09.2025 abweichend von § 2 Abs. 1 Sperr-
zeitenverordnung auf 24:00 Uhr festgesetzt.
Diese Verfügung tritt zum 20.09.2025 in Kraft. Sie tritt mit
Ablauf des 20.09.2025 außer Kraft.
Der sofortige Vollzug wird nach § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung angeordnet. Die ausführliche Begrün-
dung der Verfügung sowie die Begründung der Anordnung
der sofortigen Vollziehung können im Neuem Rathaus, Schau-
kasten am Counter, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle,
während den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme über
die Homepage der Stadt Celle unter www.celle.de/Rathaus/
Aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen.
Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf ihre Bekanntma-
chung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Die Allgemeinverfügung kann während der Öffnungszeiten am
Counter im Neuen Rathaus, Am Französischen Garten 1, 29221
Celle, eingesehen werden.
STADT CELLE - Der Oberbürgermeister