Standort: | 27283 Verden |
Veröffentlicht am: | 25.9.2025 |
Flurbereinigung Groß Hehlen Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
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611 Groß Hehlen 005 -
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Feststellung der Wertermittlungsergebnissein dem
Flurbereinigungsverfahren Groß Hehlen Landkreis Celle
Für die aufgrund des Beschlusses vom 06.10.2020 und der Ände-
rung des Flurbereinigungsgebietes vom 05.06.2024 zur Flurberei-
nigung Groß Hehlen gehörenden Flurstücke ist die Wertermittlung
gemäß §§ 27 bis 32 und § 85 Nr. 4 des Flurbereinigungsgesetzes
durchgeführt worden.
Die auf den Karten dargestellten Ergebnisse der Wertermittlung
sowie der Wertermittlungsrahmen haben zur Einsichtnahme für
die Beteiligten an mehreren Tagen zwischen dem 04.06. und dem
12.06.2025 ausgelegen und sind diesen erläutert worden.
Gegen die Wertermittlungsergebnisse sind von folgenden Teilneh-
mern begründete Einwendungen vorgebracht worden:
Ordnungsnummern: 139, 140, 153, 159, 166, 181, 182
Die vorgebrachten Einwendungen haben sich überwiegend auf
Abweichungen zwischen Örtlichkeit und den Festsetzungen in den
Kartenunterlagen der Wertermittlung bezogen. Neben den Anpas-
sungen der Bewertung an die natürliche Ertragsfähigkeit sind in
Einzelfällen Gewässerverläufe nach Örtlichkeit in die Unterlagen
aufgenommen worden. Unter Einbeziehung des amtlichen land-
wirtschaftlichen Sachverständigen der Finanzverwaltung sind
Einwendungen überprüft worden. Die Ergebnisse sind den betrof-
fenen Einwendern bekannt gegeben worden und daraufhin in die
Unterlagen übernommen worden.
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden für die Flurstücke in
dem Flurbereinigungsverfahren Groß Hehlen hiermit gemäß § 32
des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), festgestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann in-
nerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich
oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung
Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder beim Amt für
regionale Landesentwicklung Lüneburg -Geschäftsstelle Verden-,
Eitzer Str. 34, 27283 Verden, erhoben werden.
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tage nach Bekannt-
machung.
Hinweis:
Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz werden diese öffentli-
che Bekanntmachung und die Kartenunterlagen zur Wertermitt-
lung auch im Internet unter: http://www.arl-lg.niedersachsen.de
eingestellt. Folgen Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles" dem
Pfad „Öffentliche Bekanntmachungen der Geschäftsstelle Verden
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Im Auftrage
(Schüller)
Projektleiter