Amtliche Bekanntmachungen

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Veröffentlicht am: 9.6.2026

Beschreibung

Allgemeinverfügung der Stadt Celle zur Verkürzung der Sperrzeit
für Gaststätten mit dem Betrieb einer Außenbewirtschaftung in
der Altstadt in der Zeit vom 11.06.2026 bis 19.07.2026
Die Stadt Celle erlässt gem. § 2 Abs. 2 der Rechtsverordnung der
Stadt Celle über die Sperrzeit für die Außenbewirtung von Gast-
stätten (Sperrzeitenverordnung) vom 27.09.2018 in Verbindung mit
§ 10 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. November 2011 (Nds. GVBI. Nr. 27/2011
S. 415) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwal-
tungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und § 35 Satz 2 Verwaltungsver-
fahrensgesetz (VwVfG) folgende Allgemeinverfügung:
1.
2.
3.
Für die Außenbewirtung von Gaststätten in der Altstadt gel-
ten für die Sperrzeit in der Zeit vom 11.06.2026 bis 19.07.2026
während der Übertragung der Partien der Fußball-Weltmeis-
terschaft abweichend von § 2 Abs. 1 Sperrzeitenverordnung
die Ausnahmen der Verordnung über den Lärmschutz bei
öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-
Weltmeisterschaft der Männer 2026 (WM2026 LärmSchV).
Diese Verfügung tritt zum 11.06.2026 in Kraft. Sie tritt mit
Ablauf des 19.07.2026 außer Kraft.
Der sofortige Vollzug wird nach § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung angeordnet. Die ausführliche Begrün-
dung der Verfügung sowie die Begründung der Anordnung
der sofortigen Vollziehung können im Neuen Rathaus, Schau-
kasten am Counter, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle,
während den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen wer-
den. Ebenso besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme über
die Homepage der Stadt Celle unter www.celle.de/Rathaus/
Aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen.
4. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf ihre Bekanntma-
chung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Die Allgemeinverfügung kann während der Öffnungszeiten am
Counter im Neuen Rathaus, Am Französischen Garten 1, 29221
Celle, eingesehen werden.
STADT CELLE - Der Oberbürgermeister