
| Veröffentlicht am: | 1.8.2026 |
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Ankündigung einer straßenrechtlichen Teileinziehung
Es ist beabsichtigt, für Teilbereiche der derzeit noch uneingeschränkt
gewidmeten Gemeindestraßen „Hafenblick“ und „An der Prome-
nade" im Ortsteil Blumlage/Altstadt eine straßenrechtliche Teilein-
ziehung durchzuführen.
Der Teilbereich „Hafenblick" umfasst den Bereich westlich der
Tiefgaragenzufahrt zur südlichen Bebauung bis zur Brücke über die
Mühlenaller. Das Verfahren betrifft die Flurstücke 232 (Teilstück),
240, 241, Flur 20, Gemarkung Celle.
Der Teilbereich „,An der Promenade" umfasst den Bereich zwischen
dem Herzogin-Anna-Weg und dem Elisabeth-Selbert-Weg. Das
Verfahren betrifft die Flurstücke 204 (Teilstück), 210, 218 (Teilstück),
221 (Teilstück), Flur 20, Gemarkung Celle.
Die Teileinziehung nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes
(NStrG) ist notwendig, da sich eine nachträgliche Beschränkung der
Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Besucherkreise aus
überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls ergeben hat. Dieses
Vorhaben wird gemäß dem Niedersächsischen Straßengesetz vom
24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung hiermit bekannt gegeben.
Ein Lageplan der zur Teileinziehung anstehenden Straßenflächen der
Straßen „Hafenblick“ und „,An der Promenade" liegt während der
Dienstzeit beim Träger der Straßenbaulast, der Stadt Celle, Neues
Rathaus, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, Zimmer 373 zur
öffentlichen Einsichtnahme aus.
Es wird hiermit Gelegenheit gegeben, innerhalb von einem Monat
nach dieser Veröffentlichung beim vorgenannten Träger der Straßen-
baulast eventuelle Bedenken gegen die Teileinziehung von Teilberei-
chen der Straßen „Hafenblick“ und „An der Promenade" zu erheben.
STADT CELLE - Der Oberbürgermeister