
| Veröffentlicht am: | 1.8.2026 |
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Straßenrechtliche Widmung
Gem. § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes vom 24. September
1980 in der zurzeit gültigen Fassung werden folgende Verkehrsflä-
chen im Bereich der Allerinsel mit sofortiger Wirkung als öffentliche
Verkehrsflächen gewidmet:
1. Der neu ausgebaute Schützenplatz inklusive östlich anschließen-
dem Allerauenpark wird als Gemeindestraße mit der Zweckbe-
stimmung Parkplatz/Festplatz gewidmet. Das Verfahren betrifft
die Flurstücke 2/27 (Teilstück), 9/1 (Teilstück), 264 (Teilstück),
89/14 (Teilstück), Flur 20, Gemarkung Celle.
2. Der nördliche Deichverteidigungsweg wird als Gemeindestraße
mit der Zweckbestimmung Geh-/Radweg gewidmet. Das Verfah-
ren betrifft die Flurstücke 2/27 (Teilstück), 2/22 (Teilstück), 2/26
(Teilstück), 160/2 (Teilstück), 9/1 (Teilstück) Flur 20, Gemarkung
Celle.
3. Die Wegeverbindung von östlich der Straße Hafenblick bis zur
Speicherstraße inklusive der Brücke über die Mühlenaller wird
als Gemeindestraße mit der Zweckbestimmung Geh-/Radweg
gewidmet. Das Verfahren betrifft die Flurstücke 12/1 (Teilstück),
12/7, 12/8, 9/13 (Teilstück), 9/14, 9/22 (Teilstück), 13/7 (Teilstück),
Flur 16, Gemarkung Celle, sowie die Flurstücke 29/23, 29/20
(Teilstück), 3/35 (Teilstück), 237 (Teilstück), Flur 20, Gemarkung
Celle.
4. Die Treppen- und Rampenanlage westlich des Hafenbeckens wird
als Gemeindestraße mit der Zweckbestimmung Treppen- und
Rampenanlage gewidmet. Das Verfahren betrifft die Flurstücke
230 (Teilstück), 223 (Teilstück), 229 (Teilstück), Flur 20, Gemar-
kung Celle.
5. Die Treppen- und Rampenanlage östlich des Hafenbeckens wird
als Gemeindestraße mit der Zweckbestimmung Treppen- und
Rampenanlage gewidmet. Das Verfahren betrifft das Flurstück
230 (Teilstück), Flur 20, Gemarkung Celle.
Träger der Baulast ist die Stadt Celle.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben
werden.
STADT CELLE - Der Oberbürgermeister