
| Veröffentlicht am: | 16.10.2026 |
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Straßenrechtliche Widmung
Gem. § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes vom 24. September
1980 in der zurzeit gültigen Fassung wird die im Ortsteil Scheuen be-
findliche neu gebaute Erschließungsstraße „Am Schnuckenstall“ auf
dem Flurstück 191, der Flur 5, Gemarkung Scheuen mit sofortiger
Wirkung als Ortsstraße und öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.
Träger der Baulast ist die Stadt Celle.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben
werden.
STADT CELLE - Der Oberbürgermeister