Amtliche Bekanntmachungen

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Veröffentlicht am: 22.10.2026

Beschreibung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Ankündigung einer straßenrechtlichen Teileinziehung
Es ist beabsichtigt, für Teilbereiche der derzeit noch uneingeschränkt
gewidmeten Gemeindestraßen „Markt“ und „An der Stadtkirche"
im Ortsteil Blumlage/Altstadt eine straßenrechtliche Teileinziehung
durchzuführen.
Der Teilbereich „Markt" umfasst den Bereich südlich der Kanzlei-
straße/Schuhstraße. Vom Verfahren betroffen ist das Flurstück 138/2
(Teilstück), Flur 56, Gemarkung Celle.
Der Teilbereich „An der Stadtkirche" betrifft den östlichen Teil des
Flurstücks 95/78 (Teilstück), Flur 57, Gemarkung Celle.
Die Teileinziehung nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes
(NStrG) ist notwendig, da sich eine nachträgliche Beschränkung der
Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Besucherkreise aus
überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls ergeben hat. Dieses
Vorhaben wird gemäß dem Niedersächsischen Straßengesetz vom
24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung hiermit bekannt gegeben.
Ein Lageplan der zur Teileinziehung von Teilbereichen vorgesehenen
Straßenbereiche „Markt“ und „An der Stadtkirche“ liegt während
der Dienstzeit beim Träger der Straßenbaulast, der Stadt Celle, Neu-
es Rathaus, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, Zimmer 373 zur
öffentlichen Einsichtnahme aus.
Es wird hiermit Gelegenheit gegeben, innerhalb von einem Monat
nach dieser Veröffentlichung beim vorgenannten Träger der Straßen-
baulast eventuelle Bedenken gegen die Teileinziehung von Teilberei-
chen der Straßen „Markt“ und „An der Stadtkirche“ zu erheben.
STADT CELLE
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Der Oberbürgermeister