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Amtliche Bekanntmachungen

Anzeige vom 22.5.2025 in der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen"
ID: 1946419
Besuche: 30

Details

Standort:
27283 Verden

Beschreibung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bekanntgabe der Änderung der Wertermittlung und Ladung zu
den Erläuterungs- und Anhörungsterminen im Unternehmens-
flurbereinigungsverfahren Celle-Ost, Landkreis Celle
In dem Flurbereinigungsverfahren Celle-Ost, Landkreis Celle,
wurde für die nachträglich zum Verfahren zugezogenen Flächen
die Wertermittlung ergänzt.
Die Beteiligten haben Gelegenheit, die auf Karten dargestellten
Ergänzungen am
Mittwoch, den 11.06.2025
in der Zeit 14:00 - 19:00 Uhr sowie am
Donnerstag, den 12.06.2025
in der Zeit 14:00 - 19:00 Uhr
im Schützenheim Klein Hehlen, Bremer Weg 165, 29223 Celle ein-
zusehen und sich durch Bedienstete des Amtes für Landentwick-
lung Verden erläutern zu lassen.
Das Flurbereinigungsverfahren ist am 06.11.2010 als Unterneh-
mensverfahren zur Bereitstellung des erforderlichen Grund und
Bodens für die Herstellung der B 3 (OU Celle) eingeleitet worden.
Die Wertermittlungsergebnisse für die betroffenen Grundstücke
sind am 19.11.2021 festgestellt worden.
Mit den Änderungsbeschlüssen vom 17.05.2016 und 28.03.2024
sind Flächen nachträglich zum Verfahren zugezogen bzw. vom
Verfahren ausgeschlossen worden. Die Wertermittlung für alle
Flächen, die mit diesen Änderungsbeschlüssen zum Verfahren
zugezogen worden sind, wird nunmehr ergänzt.
In diesen o.g. Terminen können Einwendungen gegen die Ände-
rung der Wertermittlung eigener und auch fremder Grundstücke
vorgebracht werden.
Sofern Sie keine Einwendungen gegen die Wertermittlung vorzu-
bringen haben, ist ein Erscheinen zu den o.g. Terminen nicht er-
forderlich. Von Beteiligten, die nicht zu diesem Termin erscheinen
oder keine Einwendungen erheben, wird angenommen, dass sie
mit den Nachweisen zur Wertermittlung einverstanden sind (§ 114
und § 134 Abs. 1 FlurbG).
Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergeb-
nisse der Wertermittlung durch die Flurbereinigungsbehörde fest-
gestellt. Die festgestellen Wertermittlungsergebnisse bilden die
Grundlage für die Ermittlung der Einlage- und Abfindungswerte.
Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht.
Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung des Termins
verhindert sind, können sich durch eine/n Bevollmächtigte/n ver-
treten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich und die Unterschrift
beglaubigt sein. Die Beglaubigung erfolgt durch Gerichte und
Gemeindeverwaltungen kosten- und gebührenfrei.
Vollmachtsvordrucke sind in den Büros der Stadt Celle oder bei
der Flurbereinigungsbehörde zu erhalten, sowie im Internet unter
www.arl-lg.niedersachsen.de" target="_blank">http://www.arl-lg.niedersachsen.de.
Hinweis:
Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz werden diese öffent-
liche Bekanntmachung und die Wertermittlungskarten auch im
Internet unter:
www.arl-lg.niedersachsen.de/bekanntmachungen-verden" target="_blank">https://www.arl-lg.niedersachsen.de/bekanntmachungen-verden
eingestellt.
Im Auftrage - ( Schüller) L.S. - Projektleiter

Kontakt

Die Anzeigen können auch in allen Zweigstellen aufgegeben werden.