Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Celle GmbH zur AVBWasserV
für die Wasserversorgung von Tarifkunden
Kosten für Erstellung oder Verstärkung eines Wasserhausanschlusses gemäß § 10 AVBWasserV
Erstellung
bis 12 m Grabenlänge, bis DA 40 PE
bei Gräben über 12 m, je Meter Mehrlänge
bis 12 m Grabenlänge DA 63 PE
brutto
1.444,50 EUR
107,00 EUR/m
netto
1.350,00 EUR
100,00 EUR/m
bei Gräben über 12 m, je Meter Mehrlänge
1.551,50 EUR
107,00 EUR/m
1.450,00 EUR
100,00 EUR/m
Die Erstellung eines Hausanschlusses mit einer Anschlussgröße über DA 63 sowie die Verstärkung
eines Hausanschlusses werden nach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch nach Maßgabe der
oben genannten Kosten für einen DA 63-Anschluss abgerechnet.
Bei nicht vollen Mehrmeterlängen erfolgt eine prozentual anteilige Berechnung der Kosten für die
Mehrlänge.
Durchgeführte Eigenleistungen für das Erstellen des Grabens auf dem Privatgrundstück werden
unter Berücksichtigung des Merkblattes "Eigenleistung“ wie folgt vergütet:
brutto
8,03 EUR/m
netto
Abschlag auf die Anschlusskosten für Erdarbeiten
7,50 EUR/m
Kosten für Trennung oder Beseitigung eines Wasserhausanschlusses gemäß § 10 AVBWasserV
Die Trennung oder Beseitigung auf Antrag (Ziffer 4.2 der Ergänzenden Bestimmungen der Stadt-
werke Celle GmbH zur AVBWasserV (nachfolgend „EB")) sowie vom Anschlussnehmer veranlasste
Kosten für sonstige Veränderungen eines Hausanschlusses (Ziffer 4.5 Satz 1 der EB) werden nach
tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die Vergütung etwaiger Eigenleistungen erfolgt wie zuvor ge-
nannt.
Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 9 AVBWasserV
Der BKZ für ein über einen Hausanschluss zu versorgendes Wohnhaus beträgt für:
brutto
547,08 EUR
328,25 EUR
netto
511,28 EUR
306,77 EUR
1-2 Wohneinheiten (bis 1 l/s)
jede weitere Wohneinheit und je angefangene 0,5 l/s
Der BKZ für übrige Letztverbraucher (z. B. Gewerbebetriebe) beträgt für einen Spitzendurchfluss:
bis 1 1/s
jede weitere angefangene 0,5 l/s
brutto
547,08 EUR
547,09 EUR
netto
511,28 EUR
511,30 EUR
Der BKZ bei der Verstärkung eines Hausanschlusses wird gemäß Ziffer 3.6 der EB berechnet.
Inbetriebsetzung der Kundenanlage gemäß § 13 AVBWasserV
Inbetriebsetzung je Kundenanlage
Zeitgleiche Inbetriebsetzung je weiterer
Kundenanlage im gleichen Gebäude
brutto
115,56 EUR
77,04 EUR
Jede vergebliche Inbetriebsetzung (Fehlfahrt) (bei
Verschulden des Anschlussnehmers; Ziffer 5.3 der EB) 115,56 EUR
netto
108,00 EUR
72,00 EUR
108,00 EUR
Im Fall erhöhter Anfahrtskosten (z. B. in Randbezirken) stellt die Stadtwerke Celle GmbH dem Kun-
den anstelle der o.g. genannten Pauschalen die tatsächlichen Kosten in Rechnung, die der beauftrag-
te Betriebsführer Veolia Wasser Deutschland GmbH von ihr in diesem Fall erhebt; die Stadtwerke
Celle GmbH wird auf Anfrage des Kunden den entsprechenden Leistungsnachweis erbringen.
Messung gemäß § 18 AVBWasserV
Verlegung einer Messeinrichtung
(auf Wunsch des Kunden; Ziffer 8.2 der EB)
Schadensbeseitigung an Messeinrichtung
Verschulden des Kunden; Ziffer 8.3 der EB)
je nach Aufwand mit folgendem Stundensatz
brutto
77,04 EUR
netto
72,00 EUR
je nach Aufwand mit folgendem Stundensatz
77,04 EUR
Bauwasser und Wasser für vorübergehende Zwecke gemäß § 22 AVBWasserV
(bei
72,00 EUR
Bauwasser
Vorverlegter Hausanschluss für Bauwasser
brutto
437,66 EUR
netto
409,02 EUR
Standrohr (vorübergehende Wasserentnahme)
Ein Standrohr zur Bauwasserabnahme über einen vorhandenen Hydranten ist bei der Stadtwerke
Celle GmbH bzw. deren Betriebsführerin Veolia Wasser Deutschland GmbH gegen Vorlage eines amt-
lichen Ausweisdokumentes zu mieten (Ziffer 10.2 der EB).
Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung gemäß § 33 AVBWasserV
Einstellung der Versorgung
brutto
151,94 EUR
Wiederaufnahme der Versorgung
151,94 EUR
Jede vergebliche Einstellung oder Wiederaufnahme
der Versorgung (Fehlfahrt)
(bei Verschulden des Kunden; Ziff. 13 der EB)
netto
142,00 EUR
142,00 EUR
151,94 EUR
142,00 EUR
Im Fall erhöhter Anfahrtskosten (insbesondere in Randbezirken) stellt die Stadtwerke Celle GmbH
dem Kunden anstelle der o.g. genannten Pauschalen die tatsächlichen Kosten in Rechnung, die die
beauftragte Betriebsführerin Veolia Wasser Deutschland GmbH von ihr in diesem Fall erhebt; die
Stadtwerke Celle GmbH wird auf Anfrage des Kunden den entsprechenden Leistungsnachweis er-
bringen.
Kostenpauschalen gemäß § 27 AVBWasser
Mahnkosten pro einfaches Mahnschreiben (derzeit umsatzsteuerfrei) 1,20 EUR
Kosten für Rücklastschriften
(bei Verschulden des Kunden; Ziff. 11.3 der EB)
Umsatzsteuer
Gebühr des jeweiligen Kreditinstituts
Die genannten Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 7%.
Inkrafttreten
Dieses Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen tritt mit Wirkung zum 01.08.2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Preisblattes außer Kraft; die Ergänzenden Bestimmun-
gen mit Geltung ab dem 01.08.2019 bleiben unberührt.
Stadtwerke Celle GmbH