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12.7.2025

Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Celle GmbH zur AVBWasserV für die Wasserversorgung von Tarifkunden Kosten für Erstellung oder Verstärkung eines Wasserhausanschlusses gemäß § 10 AVBWasserV Erstellung bis 12 m Grabenlänge, bis DA 40 PE bei Gräben über 12 m, je Meter Mehrlänge bis 12 m Grabenlänge DA 63 PE brutto 1.444,50 EUR 107,00 EUR/m netto 1.350,00 EUR 100,00 EUR/m bei Gräben über 12 m, je Meter Mehrlänge 1.551,50 EUR 107,00 EUR/m 1.450,00 EUR 100,00 EUR/m Die Erstellung eines Hausanschlusses mit einer Anschlussgröße über DA 63 sowie die Verstärkung eines Hausanschlusses werden nach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch nach Maßgabe der oben genannten Kosten für einen DA 63-Anschluss abgerechnet. Bei nicht vollen Mehrmeterlängen erfolgt eine prozentual anteilige Berechnung der Kosten für die Mehrlänge. Durchgeführte Eigenleistungen für das Erstellen des Grabens auf dem Privatgrundstück werden unter Berücksichtigung des Merkblattes "Eigenleistung“ wie folgt vergütet: brutto 8,03 EUR/m netto Abschlag auf die Anschlusskosten für Erdarbeiten 7,50 EUR/m Kosten für Trennung oder Beseitigung eines Wasserhausanschlusses gemäß § 10 AVBWasserV Die Trennung oder Beseitigung auf Antrag (Ziffer 4.2 der Ergänzenden Bestimmungen der Stadt- werke Celle GmbH zur AVBWasserV (nachfolgend „EB")) sowie vom Anschlussnehmer veranlasste Kosten für sonstige Veränderungen eines Hausanschlusses (Ziffer 4.5 Satz 1 der EB) werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die Vergütung etwaiger Eigenleistungen erfolgt wie zuvor ge- nannt. Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 9 AVBWasserV Der BKZ für ein über einen Hausanschluss zu versorgendes Wohnhaus beträgt für: brutto 547,08 EUR 328,25 EUR netto 511,28 EUR 306,77 EUR 1-2 Wohneinheiten (bis 1 l/s) jede weitere Wohneinheit und je angefangene 0,5 l/s Der BKZ für übrige Letztverbraucher (z. B. Gewerbebetriebe) beträgt für einen Spitzendurchfluss: bis 1 1/s jede weitere angefangene 0,5 l/s brutto 547,08 EUR 547,09 EUR netto 511,28 EUR 511,30 EUR Der BKZ bei der Verstärkung eines Hausanschlusses wird gemäß Ziffer 3.6 der EB berechnet. Inbetriebsetzung der Kundenanlage gemäß § 13 AVBWasserV Inbetriebsetzung je Kundenanlage Zeitgleiche Inbetriebsetzung je weiterer Kundenanlage im gleichen Gebäude brutto 115,56 EUR 77,04 EUR Jede vergebliche Inbetriebsetzung (Fehlfahrt) (bei Verschulden des Anschlussnehmers; Ziffer 5.3 der EB) 115,56 EUR netto 108,00 EUR 72,00 EUR 108,00 EUR Im Fall erhöhter Anfahrtskosten (z. B. in Randbezirken) stellt die Stadtwerke Celle GmbH dem Kun- den anstelle der o.g. genannten Pauschalen die tatsächlichen Kosten in Rechnung, die der beauftrag- te Betriebsführer Veolia Wasser Deutschland GmbH von ihr in diesem Fall erhebt; die Stadtwerke Celle GmbH wird auf Anfrage des Kunden den entsprechenden Leistungsnachweis erbringen. Messung gemäß § 18 AVBWasserV Verlegung einer Messeinrichtung (auf Wunsch des Kunden; Ziffer 8.2 der EB) Schadensbeseitigung an Messeinrichtung Verschulden des Kunden; Ziffer 8.3 der EB) je nach Aufwand mit folgendem Stundensatz brutto 77,04 EUR netto 72,00 EUR je nach Aufwand mit folgendem Stundensatz 77,04 EUR Bauwasser und Wasser für vorübergehende Zwecke gemäß § 22 AVBWasserV (bei 72,00 EUR Bauwasser Vorverlegter Hausanschluss für Bauwasser brutto 437,66 EUR netto 409,02 EUR Standrohr (vorübergehende Wasserentnahme) Ein Standrohr zur Bauwasserabnahme über einen vorhandenen Hydranten ist bei der Stadtwerke Celle GmbH bzw. deren Betriebsführerin Veolia Wasser Deutschland GmbH gegen Vorlage eines amt- lichen Ausweisdokumentes zu mieten (Ziffer 10.2 der EB). Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung gemäß § 33 AVBWasserV Einstellung der Versorgung brutto 151,94 EUR Wiederaufnahme der Versorgung 151,94 EUR Jede vergebliche Einstellung oder Wiederaufnahme der Versorgung (Fehlfahrt) (bei Verschulden des Kunden; Ziff. 13 der EB) netto 142,00 EUR 142,00 EUR 151,94 EUR 142,00 EUR Im Fall erhöhter Anfahrtskosten (insbesondere in Randbezirken) stellt die Stadtwerke Celle GmbH dem Kunden anstelle der o.g. genannten Pauschalen die tatsächlichen Kosten in Rechnung, die die beauftragte Betriebsführerin Veolia Wasser Deutschland GmbH von ihr in diesem Fall erhebt; die Stadtwerke Celle GmbH wird auf Anfrage des Kunden den entsprechenden Leistungsnachweis er- bringen. Kostenpauschalen gemäß § 27 AVBWasser Mahnkosten pro einfaches Mahnschreiben (derzeit umsatzsteuerfrei) 1,20 EUR Kosten für Rücklastschriften (bei Verschulden des Kunden; Ziff. 11.3 der EB) Umsatzsteuer Gebühr des jeweiligen Kreditinstituts Die genannten Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 7%. Inkrafttreten Dieses Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen tritt mit Wirkung zum 01.08.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Preisblattes außer Kraft; die Ergänzenden Bestimmun- gen mit Geltung ab dem 01.08.2019 bleiben unberührt. Stadtwerke Celle GmbH

29225 Celle

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