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Bekanntmachungen

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27.7.2024

NLStBV Wir in Niedersachsen: mobil. regional. sicher! Hannover, den 27.07.2024 Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG Planfeststellungsverfahren für den Neubau und Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsleitung Wehrendorf-Gütersloh (EnLAG Vorhaben 16), Genehmigungsabschnitt 3 (GA 3) von Umspannan- lage (UA) Lüstringen nach Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) Mit Planfeststellungsbeschluss (Beschluss) der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vom 17.07.2024 - 4116-05020-79 ist der Plan für den Neubau und Betrieb der 380-kV- Höchstspannungsleitung Wehrendorf-Gütersloh (EnLAG Vorhaben 16), Genehmigungsabschnitt 3 (GA 3) von Umspannanlage (UA) Lüstringen nach Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) gemäß den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festge- stellt worden. 1. Der verfügende Teil des Beschlusses lautet im Wesentlichen: 1.1. Feststellung des Plans Der Plan für das oben genannte Vorhaben wird nach Maßgabe der Änderungen, Inhalts- und Nebenbestimmungen, Zusagen und Vorbe- halte festgestellt. 1.2. Plan Der festgestellte Plan umfasst 14 Ordner mit den darin näher bezeich- neten Anlagen. 1.3. Wasserrechtliche Entscheidungen und Konzentrationswirkung Der Beschluss beinhaltet sämtliche wasserrechtlichen Entscheidun- Igen (vgl. § 19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)) und nach anderen Gesetzen erforderlichen Genehmigungen für das Vorhaben (§ 75 Abs. 1 VwVfG). 1.4. Nebenbestimmungen und Hinweise Der Beschluss ist mit Inhalts- und Nebenbestimmungen und Hinwei- sen (zu Vorbehalten, Anlagensicherheit, Denkmalschutz, Verkehr, Wasserwirtschaft, Immissionsschutz, Natur- und Landschaftspflege, Ersatzgeld, Altlasten und Bodenschutz, Landwirtschaft, Belange der Leitungsträger, Landesvermessung, Forstwirtschaft, Sonstige Aufla- gen zum Bau und zur Unterhaltung, wasserrechtliche Erlaubnisse ) verbunden. 1.5. Entscheidung über Äußerungen, Forderungen, Hinweise und Anträge In dem Beschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Äußerungen, Forderungen, Hinweise und Anträge entschieden worden. 2. Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Bundesverwaltungsgericht Simsonplatz 1 04107 Leipzig gemäß §§ 1 Abs. 3. 2 Abs. 1 Nr. 6 EnLAG i.V.m. § 50 Abs. 1 Nr. 6 VWGO erhoben werden. Eine Klage wäre gegen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover zu richten. Gemäß § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG hat die Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungs- klage gegen den Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses an das o.g. Gericht gestellt und begrün- det werden. Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch diesen Planfeststellungsbe- schluss Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO innerhalb einer Frist von einem Monat stellen. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen Kenntnis erlangt. 3. Zugänglichmachung Der Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und der Plan kann in der Zeit vom 31.07.2024 bis zum 13.08.2024 (einschließlich) unter dem Titel „Planfeststellungsbeschluss: 380-kV-Leitung EnLAG16, GA3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz" auf der Internetseite der NLStBV https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „,380-kV-Leitung EnLAG 16, Abschnitt 3, Umspann- anlage Lüstringen bis Punkt Königsholz" auch über den o.g. Zeit- raum hinaus zugänglich. 4. Hinweise Nach Ablauf von zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde gilt der Planfeststellungs- beschluss gegenüber den Betroffenen und demjenigen, der Einwen- dungen erhoben hat, als bekanntgegeben (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 S. 3 EnWG). Einem Betroffenen oder demjenigen, der Einwendungen erhoben hat, wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung ge- stellt, wenn er oder sie während der Dauer der Zugänglichmachung ein entsprechendes Verlangen an die Planfeststellungsbehörde richtet (Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de oder Tel.: 0511 3034-01). In der Regel erfolgt dies mit einem USB- Stick, auf dem der Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und der Plan gespeichert sind. Unabhängig davon können die o. g. Unterlagen bei der Niedersächsi- schen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Dezernat 41 Planfeststellung -, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, Tele- fon: (0511) 3034-01, nach vorheriger telefonischer Abstimmung über den Termin, während der Dienststunden eingesehen werden. Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/ NLStBV overview) eingesehen werden. 27.07.2024, gez. Handt NLStBV -

30453 Hannover
22.7.2024

Der Verein,,Verein zur Förderung der Gemeindearbeit an der St. Ludwig Kirche e.V." ist aufgelöst worden und befindet sich in Liquidation. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert, ihre Ansprüche gegen den Verein bei einem der nachstehend genannten Liquidatoren anzumelden: 1.) Dr. Markus Storck, Celle 2.) Andreas Pelz, Celle Postanschrift des Vereins: Julius-von-der Wall-Str. 1, 29221 Celle Celle, den 08.07.2024 Die Liquidatoren

29221 Celle
18.7.2024

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Sperrung des Großen Planes und Bergstraße vom 22.07. - 29.07.2024 Anlässlich der Durchführung des diesjährigen Celler Weinmark- tes vom 24.07. - 28.07.2024 mit Musikdarbietungen bis täglich 23:00 Uhr auf dem Großen Plan werden die Bergstraße, der Große Plan und die Brauhausstraße jeweils bis 01:00 Uhr zu den folgenden Zeiten gesperrt: 22.-23.07. ab 08:00 Uhr 24. - 26.07. ab 12:00 Uhr 27. 28.07. ab 10:00 Uhr - Um den reibungslosen Aufbau der Stände zu gewährleisten, wird ab Montag, 22.07.2024, 07:00 Uhr, Haltverbot für den verkehrsbe- ruhigten Bereich des Großen Planes angeordnet. In der Bergstraße wird eingeschränktes Haltverbot angeordnet, um in der Zeit von 01:00 - 10:30 Liefer- und Ladeverkehre gewährleisten zu können. Die Stadt Celle unterrichtet hiermit die Anlieger von der vor- gesehenen Sperrung und weist auf die damit verbundenen eingeschränkten Liefermöglichkeiten sowie die nicht mögliche Sondernutzung hin. Celle, den 29.02.2024 STADT CELLE - Der Oberbürgermeister

29336 Nienhagen
9.7.2024

Bekanntmachung Teilnahmewettbewerb Die Celler Parkbetriebe GmbH beabsichtigt, im 2. Halbjahr 2024 die Erweiterung des bestehenden Wohnmobilstellplatzes an der 77er Straße in Celle baulich umzusetzen. Dabei sollen 22 zusätz- liche Stellplätze für Wohnmobile auf einer befestigten Fläche von ca. 2.000 m² geschaffen werden. Die zugehörigen Versickerungs- flächen/Grünflächen betragen ca. 400 m². Die Nachbarschaft zum Sportplatz des SV Dicle Celle macht die Aufstellung eines Ball- fangzaunes in 6 m Höhe erforderlich, zum Schutz der Fuhseaue vor Betreten Unbefugter wird ein 1,20 m hoher umklappbarer Zaun aufgestellt. Insgesamt umfasst die geplante Baumaßnahme: 1.500 m³ Boden- abtrag und -abfuhr; 1.700 m² Planum; 700 m³ Bodenanlieferung; 2.100 m² Frostschutzschicht 0/32 d=38 cm; 2.000 m² Schottertrag- schicht 0/32 d=20 cm; 750 m² Betonsteinpflaster; 1.200 m² Rasenfu- genpflaster; 450 m Hoch- und Tiefborde; 450 m Kabelschutzrohr; 5 Stck. Kabelschächte 70 m Ballfangzaun H=6 m; 140 m Zaunanlage H=1,20 m; 500 m² Laufbahn Interessierte Unternehmen senden Ihren Antrag auf Teilnahme bis zum 19.07.24 an info@celler-parkbetriebe.de.

29225 Celle
6.7.2024

Einladung zur Mitgliederversammlung Mittwoch, den 31.07.2024 um 18.00 Uhr, im Tierheim Celle, Garßener Weg 10, 29229 Celle Tagesordnung: TIERSCHUT Celle Stadt und Land e.V. 1. Begrüßung und Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden Wolfgang Bortz 2. Feststellung der satzungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- versammlung 3. Gedenken der Verstorbenen 4. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung von 2023 5. Verlesung der Jahresberichts 2023 6. Verlesung des Kassenberichts 2023 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung des Vorstands 9. Wahl einer/eines Wahlleiters 10. Neuwahlen: 10.1 Kassenprüferin/Kassenprüfer 11. Sonstiges, Aussprache 12. Schlusswort Die Anträge und Wahlvorschläge liegen im Geschäftszimmer zur Einsicht aus. Anträge sowie Wahlvorschläge sind bis zum 17.07.2024 an den Tierschutz Celle Stadt u. Land e. V., Garßener Weg 10, 29229 Celle, einzureichen.

29229 Celle

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