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Amtliche Bekanntmachungen

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27.7.2024

Amtliche Bekanntmachung Sperrung der Straße Großer Plan / Bergstraße am 03.08.2024 " Anlässlich der Durchführung der Veranstaltung Tag der Reservisten“ auf dem Großen Plan werden folgende verkehrs- behördliche Maßnahmen angeordnet: Am Samstag, den 03.08.2024 wird die Bergstraße ab der Ein- mündung Südwall, der Große Plan in der Zeit von 6:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Liefer- und Ladeverkehre sind bis 10:00 Uhr möglich. Für die Parkplätze wird Haltverbot ab 02:00 Uhr angeordnet. Die Stadt Celle unterrichtet hiermit die Anlieger von der vorgesehenen Sperrung und weist auf die damit verbundenen eingeschränkten Liefermöglichkeiten hin. Celle, den 23.07.2024 Stadt Celle - Der Oberbürgermeister

29221 Celle
26.7.2024

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Schießversuche auf dem Schießplatz Unterlüß vom Auf dem Schießplatz Unterlüß werden 02.08.2024 zeitweise Schießversuche durchgeführt. Montag bis Freitag von 08:00 bis 23:00 Uhr Sperrgebiet vom 29.07.2024 bis 02.08.2024 29.07.2024 bis Im Westen bis zum Schießplatzgrenzweg einschließlich, im Norden bis zum Weg Lintzel-Linden einschließlich der B 71, im Osten in der ganzen Breite bis zur Schießplatzgrenze, einschließlich des Ostgebietes. Auf das allgemein bestehende Verbot des Betretens des durch weiß-rote Pfähle, Tore und Wegschranken abgesperrten Geländes wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der von der Schießplatzverwaltung aufgestell- ten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten. Die B 71 ist im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde zeit- weise zwischen Eimke und Lintzel gesperrt. Celle, den 24.07.2024 LANDKREIS CELLE - Der Landrat

29345 Unterlüß
25.7.2024

Amtsgericht Celle - 24a II 28/24 -17.07.2024 In der Aufgebotssache Erika Will, Breitscheidstr. 32, 29223 Celle; Carl-Ludwig Will, Breitscheidstr. 32, 29223 Celle; Verfahrensbe- vollmächtigter: Notar Dr. Carsten Jörgensen, Trift 31, 29221 Celle - Antragsteller - haben die Antragsteller das Aufgebot des Grund- schuldbriefes der Gruppe 4 mit der Nummer 964498, erteilt über die im Grundbuch von Celle Blatt 10806 in Abteilung III Nr. 3 für die Norddeutsche Landesbank Girozentrale Hannover eingetrage- ne Grundschuld in Höhe von 18.400,00 DM Nennbetrag mit 9,5 unter Umständen 10,5 vom Hundert jährlich verzinslich, bean- tragt. Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefor- dert, spätestens bis zum 29.11.2024 seine Rechte bei dem Amts- gericht Celle, Mühlenstr. 8, 29221 Celle, anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.

29221 Celle
24.7.2024

Amtsgericht Celle - 24a II 30/24 -12.07.2024 In der Aufgebotssache Kleinkaliberschützenverein Baven und Umgebung e. V. seit 1926 mit Sitz in Südheide Ortschaft Baven, vertreten durch die Vorstandsmitglieder a) Ingo Hartmut Jurisch, Müdener Str. 8, 29320 Südheide b) Dirk Peter Bergmann, Willig- häuser Weg 22 A, 29320 Südheide; Verfahrensbevollmächtigter: Notar Dr. Carsten Dageförde, Billingsstr. 4, 29320 Südheide; -An- tragsteller- hat der Antragsteller das Aufgebot des (Teil-) Grund- schuldbriefes der Gruppe 02 mit der Nummer 12268275, erteilt über die im Grundbuch von Baven Blatt 408 in Abteilung III Nr. 2a für die Sparkasse Celle in Celle eingetragene Grundschuld in Höhe von 10.225,84 EUR (20.000,00 DM) Nennbetrag, mit 15 % jährlich verzinslich und abgetreten mit den Zinsen seit dem 16.06.1992, beantragt. Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert, spätestens bis zum 29.11.2024 seine Rechte bei dem Amtsgericht Celle, Mühlenstr. 8, 29221 Celle, anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.

29221 Celle
19.7.2024

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Schießversuche auf dem Schießplatz Unterlüß vom Auf dem Schießplatz Unterlüß werden 26.07.2024 zeitweise Schießversuche durchgeführt. Montag bis Freitag von 08:00 bis 23:00 Uhr Sperrgebiet vom 15.07.2024 bis 19.07.2024 22.07.2024 bis Im Westen bis zum Schießplatzgrenzweg einschließlich, im Norden bis zum Weg Lintzel-Linden einschließlich der B 71, im Osten in der ganzen Breite bis zur Schießplatzgrenze, einschließlich des Ostgebietes. Auf das allgemein bestehende Verbot des Betretens des durch weiß-rote Pfähle, Tore und Wegschranken abgesperrten Geländes wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der von der Schießplatzverwaltung aufgestell- ten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten. Die B 71 ist im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde zeit- weise zwischen Eimke und Lintzel gesperrt. Celle, den 17.07.2024 LANDKREIS CELLE - Der Landrat

29345 Unterlüß
18.7.2024

Amtsgericht Celle - 24a II 27/24 -11.07.2024 In der Aufgebotssache Waltraud Jutta Maria Reichstein, Pufen- dorffstr. 35, 29221 Celle; Verfahrensbevollmächtigter: Notar Dr. Markus Dr. Klemmer, Trift 18, 29221 Celle - Antragstellerin hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes der Gruppe 4 mit der Nummer 150079, erteilt über die im Grundbuch von Celle Blatt 18909 in Abteilung III Nr. 3 für die Stadtsparkasse Celle in Celle (jetzt Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg) eingetra- gene Grundschuld in Höhe von 4.000,00 DM (2.045,17 €) Nenn- betrag mit 9 % und im Verzugsfalle mit 10% jährlich verzinslich, beantragt. Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG auf- gefordert, spätestens bis zum 01.11.2024 seine Rechte bei dem Amtsgericht Celle, Mühlenstr. 8, 29221 Celle, anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.

29221 Celle
13.7.2024

Amtliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung der Stadt Celle zur Verkürzung der Sperrzeit für Gaststätten mit dem Betrieb einer Außenbewirtschaftung in der Altstadt am 27.07.2024 Die Stadt Celle erlässt gem. § 2 Abs. 2 der Rechtsverordnung der Stadt Celle über die Sperrzeit für die Außenbewirtung von Gast- stätten (Sperrzeitenverordnung) vom 27.09.2018 in Verbindung mit § 10 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 2011 (Nds. GVBI. Nr. 27/2011 S. 415) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwal- tungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und § 35 Satz 2 Verwaltungsver- fahrensgesetz (VwVfG) folgende Allgemeinverfügung: 1. Für die Außenbewirtung von Gaststätten in der Altstadt wird die Sperrzeit am 27.07.2024 abweichend von § 2 Abs. 1 Sperr- zeitenverordnung auf 24:00 Uhr festgesetzt. 2. Diese Verfügung tritt zum 27.07.2024 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 27.07.2024 außer Kraft. 3. Der sofortige Vollzug wird nach § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsge- richtsordnung angeordnet. Die ausführliche Begründung der Ver- fügung sowie die Begründung der Anordnung der sofortigen Voll- ziehung können im Neuem Rathaus, Schaukasten am Counter, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, während den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ebenso besteht die Möglich- keit der Einsichtnahme über die Homepage der Stadt Celle unter www.celle.de/Rathaus/Aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf ihre Bekanntma- chung folgenden Tag als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung kann während der Öffnungszeiten am Counter im Neuen Rathaus, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, eingesehen werden. Stadt Celle - Der Oberbürgermeister

29221 Celle
12.7.2024

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Schießversuche auf dem Schießplatz Unterlüẞ vom Auf dem Schießplatz Unterlüß werden 19.07.2024 zeitweise Schießversuche durchgeführt. Montag bis Freitag von 08:00 bis 23:00 Uhr Sperrgebiet vom 15.07.2024 bis 19.07.2024 15.07.2024 bis Im Westen bis zum Schießplatzgrenzweg einschließlich, im Norden bis zum Weg Lintzel-Linden einschließlich der B 71, im Osten in der ganzen Breite bis zur Schießplatzgrenze, einschließlich des Ostgebietes. Auf das allgemein bestehende Verbot des Betretens des durch weiß-rote Pfähle, Tore und Wegschranken abgesperrten Geländes wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der von der Schießplatzverwaltung aufgestell- ten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten. Die B 71 ist im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde zeit- weise zwischen Eimke und Lintzel gesperrt. Celle, den 10.07.2024 LANDKREIS CELLE - Der Landrat

29345 Unterlüß
11.7.2024

Amtsgericht Celle - 24a II 16/24 - 28.06.2024 In der Aufgebotssache a) Eicke Behrens, Uhlenhop 12, 29320 Süd- heide OT Beckedorf b) Fabian Behrens, Uhlenhop 12, 29320 Süd- heide OT Beckedorf c) Jan-Christoph Behrens, Uhlenhop 12, 29320 Südheide OT Beckedorf Verfahrensbevollmächtigter: Notar Gerrit Kaupat, Celler Str. 17, 29303 Bergen - Antragsteller - haben die Antragsteller das Aufgebot der folgenden Grundpfandrechtsbrie- fe beantragt: 1) Grundschuldbrief, erteilt über die im Grundbuch von Beckedorf Blatt 260 in Abteilung III Nr. 1 für die Kreisspar- kasse Celle in Celle (vor der Abtretung Volksbank Hermannsburg) eingetragene Grundschuld in Höhe von 6.000,00 DM Nennbetrag, verzinslich vom 17.08.1964 ab mit jährlich 10% und ohne Kündi- gung jederzeit fällig sowie 2) Grundschuldbrief der Gruppe 02 mit der Nummer 5759319, erteilt über die im Grundbuch von Becke- dorf Blatt 260 in Abteilung III Nr. 2 für die Kreissparkasse Celle in Celle eingetragene Grundschuld in Höhe von 11.600,00 DM Nenn- betrag mit 14 % Zinsen jährlich. Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert, spätestens bis zum 29.11.2024 seine Rechte bei dem Amtsgericht Celle, Mühlenstr. 8, 29221 Celle anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.

29221 Celle
10.7.2024

Amtsgericht Celle - 24a II 25/24 - 28.06.2024 In der Aufgebotssache Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land- Altmark, Herzog-ErnstRing 49, 29221 Celle, Geschäftszeichen: GB/80101 - Antragsteller - hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes der Gruppe 02 mit der Nummer 4986752, erteilt über die im Grundbuch von Faßberg Blatt 703 in Abteilung III Nr. 5 für die Volksbank Hermannsburg eingetragene Grund- schuld in Höhe von 34.000,00 DM Nennbetrag zuzüglich 15 % Zinsen jährlich und 5 % einmaliger Nebenleistung, beantragt. Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert, spätestens bis zum 29.11.2024 seine Rechte bei dem Amtsgericht Celle, Mühlenstr. 8, 29221 Celle anzumelden und den Brief vorzu- legen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.

29221 Celle

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