Amtsgericht Celle - 24a II 73/23 - 16.11.2023 In der Aufgebotssache Katharina Zimmermann, Ringelhorst 15, 29227 Celle Verfahrensbevollmächtigter: Notar Holger Klose, Berliner Al- lee 3, 30175 Hannover - Antragstellerin - hat die Antragstellerin das Aufgebot a) des Grundschuldbriefes der Gruppe 4 mit der Nummer 966257, erteilt über die im Grundbuch von Wienhausen Blatt 380 in Abteilung III Nr. 1 für die Norddeutsche Landesbank Girozentrale in Hannover eingetragene Grundschuld in Höhe von 76.500,00 DM Nennbetrag zuzüglich bis sechs vom Hundert Jahreszinsen, b) des Grundschuldbriefes der Gruppe 02 mit der Nummer 0077261, erteilt über die im Grundbuch von Wienhausen Blatt 380 in Abteilung III Nr. 2 für die Norddeutsche Landesbank Girozentrale in Hannover ein- getragene Grundschuld in Höhe von 20.600,00 DM Nennbetrag mit bis zu 8 vom Hundert jährlich verzinslich, sowie c) des Grundschuld- briefes der Gruppe 02 mit der Nummer 5757000, erteilt über die im Grundbuch von Wienhausen Blatt 380 in Abteilung III Nr. 3 ursprüng- lich für die Volksbank Celle eG in Celle, abgetreten an Heinz Wilhelm und Lieselatte Zimmermann, durch Erbfolge letztlich übergegangen auf Katharina Zimmermann, eingetragene Grundschuld in Höhe von 100.000,00 DM Nennbetrag zuzüglich 14 % Zinsen jährlich, beantragt. Der Inhaber des Briefes/der Briefe wird gemäß§ 469 FamFG aufgefor- dert, spätestens bis zum 08.03.2024 seine Rechte bei dem Amtsgericht Celle, Mühlenstr. 8, 29221 Celle anzumelden und den Brief/die Briefe vorzulegen, da diese/r sonst für kraftlos erklärt wird/werden.
Amtliche Bekanntmachung Neuerteilung der Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Alttextil-Sammelbehältern vom 01.01.2024 - 31.12.2025 Die Stadt Celle beabsichtigt die Neuerteilung der Ausnahmege- nehmigung für die Standorte zum Aufstellen von Alttextil-Sam- melbehältern. Informationen zum Antragsverfahren und den ein- zureichenden Unterlagen erhalten sie unter www.celle.de oder bei Herrn Emer (Abteilung 32.3/Straßenverkehr) unter der Telefonnum- mer 05141-123242. Informationen über die Voraussetzungen für das Aufstellen von Alt- kleider-Sammelbehältern an öffentlichen Containerstandplätzen in der Stadt Celle, inklusive Sammeln von Altkleidern und Schuhen Auswahl- / Verwaltungsverfahren (Rahmenbedingungen) Die Stadt Celle beabsichtigt die Neuerteilung der Ausnahmegeneh- migung für die Standorte zum Aufstellen von Alttextil-Containern. Das Stadtgebiet ist hier in 3 Zonen unterteilt. Je Zone (Zone 1, 2 und 3) wird die Möglichkeit gegeben 10 Alttextil-Container aufzustellen. Die Auswahlentscheidung bei der Erteilung der Sondernutzungs- erlaubnis bei mehreren gleich geeigneten Antragstellern erfolgt nach dem Rotationsprinzip, damit auch neuen Aufstellern die Zu- gangsmöglichkeit zum Sammelgebiet der Stadt Celle gewährleistet ist. Neue Antragsteller werden bei gleicher Eignung gegenüber dem bisherigen Erlaubnisinhaber bevorzugt. Bei mehr als einem neuen Antragsteller entscheidet unter diesen der Zufall, wer die Sonder- nutzungserlaubnis bzw. Genehmigung erhält. Bei nur einem Antrag- steller erhält dieser die Erlaubnis. Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet einen Widerrufsvorbehalt von dem z. B. Gebrauch gemacht wird, wenn aufgrund derzeit nicht ab- sehbarer Umstände eine andere Nutzung der zur Verfügung gestell- ten Flächen oder deren Freihalten erforderlich werden. Genehmigungsbehörde Stadt Celle, Abteilung 32.3 Straßenverkehr, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle Beginn und Ende des Erlaubniszeitraums 01.01.2024 - 31.12.2025 (Die Sondernutzungserlaubnis ist auf 2 Jahre befristet und endet mit Ablauf des Genehmigungszeitraums) Gebühren Für die Nutzung der bereitgestellten Flächen ist eine Sondernut- zungsgebühr entsprechend der Tarifstelle mit der laufenden Nr. 4a in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten zu zahlen. Die Sondernutzungsgebühr beträgt 21,00 € in der Woche je Con- tainer. Hinzu kommt eine einmalige Verwaltungsgebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, in Höhe von 100,00 € für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten und sind 4 Wochen nach Erteilung der Erlaubnis fällig. Sollte der Aufsteller dieser Verpflich- tung nicht fristgerecht nachkommen, erlischt diese Erlaubnis mit so- fortiger Wirkung. Bewerbungsfrist für die Standorte Die Abgabefrist endet am 15.12.2023, 10:00 Uhr. Verspätet eingehen- de Anträge können bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist ist der Eingang des Antrages bei der oben genannten Erlaubnisbehörde. Einzureichende Unterlagen - Antrag (Angabe der beantragten Zone(n), Ansprechpartner) Nachweis (durch Zertifizierung) als Entsorgungsfachbetrieb Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis der Gewerbeanmeldung (es reicht auch eine Auskunft aus dem Gewerberegister) Beschreibung der Sammelbehälter (mit Bilddokumentation) Freistellungserklärung (der Antragsteller hat die Stadt Celle von Ansprüchen Dritter freizustellen, die durch die Erteilung der Son- der tzungserlaubnis entstehen könnten. Standorte Die einzelnen Standorte finden sie unten aufgeführt der jeweiligen Zonen (1-3). Je Zone wird die Möglichkeit geboten 10 Alttextil-Con- tainer aufzustellen. Die Aufstellung der Container hat, soweit vor- handen, innerhalb der Einfriedungen oder innerhalb der im Einzel- fall nach VZ 298 StVO ausgewiesenen Sperrflächen zu erfolgen. Zone 1 1 Container Felicitas-Rose-Straße vor der Einmündung Wittbecker Straße rechtseitig zum Feld 1 Container Schnuckendrift nach der Einmündung Hermannsburger Weg (nördlich des Sportplatzes) 2 Container Krähenbergweg vor dem Tenniscenter 1 Container in der Wittenbergstraße (Rückseite Sparkassencenter gegenüberliegende Straßenseite) 1 Container im Raabeweg (Höhe Sportplätze) 1 Container im Kirschenweg 1 Container Trinkhorstweg an der Einmündung Am Feuerwehrhaus linksseitig 1 Container im Berkefeldweg vor der Einmündung Lachtehäuser Straße linkseitig 1 Container Osterkamp (Höhe Glascontainerstandplatz) Zone 2 2 Container Witzlebenstraße Höhe Stauffenbergstraße (auf dem Sei- tenstreif. Glascontainerstandort) 1 Container in der Leberstraße Höhe Glascontainerstandorte 2 Container in der Haydnstraße auf dem Seitenstreifen gegenüber den Mehrparteienhäusern 1 Container im Wangelinenweg gegenüber Sportplatz 1 Container Georg-Wilhelm-Straße neben dem Glascontainerstand- ort 1 Container Altenhäger Kirchweg auf dem Seitenstreifen gegenüber der Sparkasse 1 Container Herzog-Ernst-Ring gegenüber Haus Nr. 7A 1 Container Herzog-Ernst-Ring gegenüber Haus Nr. 27 Zone 3 2 Container Parkplatz Freibad Westercelle Höhe Glascontainerstand- ort 1 Container Leifertshorst auf dem Parkstreifen neben dem Contai- nerstandort 1 Container Im Werder auf dem Seitenstreifen neben den Glascon- tainern 2 Container Parkplatz Burgstraße (Burgzentrum) neben den Glas- containern 2 Container Parkplatz Langensalzaplatz/77er Straßen neben den Glascontainern 1 Container Bleckenweg (Einfriedung vor Spielplatz) 1 Container Braunschweiger Heerstr. Parkplatz Lüder-Wose-Straße gegenüber Bauking Leerung und Sauberhaltung Die Leerung der Container hat mindestens 1x pro Woche zu erfolgen. Bei Bedarf sind auch kurzfristig zusätzliche Leerungen durchzufüh- ren. Für die Sauberhaltung des Stellplatzes und die Beseitigung der vom Stellplatz ausgehenden von Verunreinigungen ist der Erlaubnisin- haber verantwortlich. Die Pflicht zur bedarfsgerechten Reinigung (mindestens 1 x pro Woche) des Standplatzes, erstreckt sich auch auf sonstige Ablagerungen und Verunreinigungen (z. B. Restmüll, Sperr- müll). Bei Nichtbeachtung werde ich gem. § 17 NStrG eventuelle Ver- unreinigungen auf Kosten des Erlaubnisinhabers beseitigen lassen. Die Leerung der Sammelbehälter ist aus Lärmschutzgründen nur werktags (Montag-Samstag) in der Zeit zwischen 06:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends zulässig. An Sonn- und Feiertagen ist eine Lee- rung usgeschlossen. Angaben zu den Sammelbehältern Der Sammelbehälter muss den Richtlinien über die Kenntlichma- chung von in öffentlichem Verkehrsraum abgestellten Containern entsprechend gekennzeichnet sein. Die aufzustellenden Sammelbehälter müssen betriebs-, brand- und diebstahlsicher sein. Sie müssen den Vorgaben des Produktsicher- heitsgesetzes sowie sonstiger sicherheitsrelevanter Vorschriften entsprechen und über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Eine aus- reichende Vorkehrung gegen ein Hineinklettern ist vorzusehen. Die Verkehrssicherheit der aufzustellenden Sammelbehälter ist nachzu- Auf den Sammelbehältern ist der Name des Erlaubnisinhabers, des- sen Anschrift und Telefonverbindung anzubringen. Die Kennzeich- nung muss mindestens in der Größe DIN A3 erfolgen. Das Bekleben mit Werbeaufdrucken ist nicht zulässig. Gestaltungen, die z. B. dem Graffiti-Schutz dienen, sind möglich. Die Abgabefrist für die Einreichung der Unterlagen endet am 15.12.2023, 10:00 Uhr. Celle, den 07.11.2023 weisen. Stadt Celle - Der Oberbürgermeister
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Sperrung der Straßen Hehlentorstraße / Schuhstraße / Kanzleistraße /Schloßplatz 02.12.2023 - 03.12.2023 Anlässlich der Durchführung der Veranstaltung Truck" werden folgende verkehrsbehördliche Maßnahmen ange- ordnet: Coca-Cola Ab Samstag, den 02.12.2023 03:00 Uhr - Sonntag, den 03.12.2023 wird die Hehlentorstraße ab der Einmündung Nordwall, die Schuhstraße, die Kanzleistraße und der Schloßplatz für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Liefer- und Ladeverkehr ist in dem genannten Zeitraum nicht möglich. Für die Parkplätze wird Haltverbot angeordnet. Alle Buslinien der Cebus, die regulär den Schlossplatz bedienen, enden und beginnen im Zeitraum von Samstag, 2. bis Sonntag, 3. Dezember in der Kanzleistraße. Fahrgäste mit Mobilitätsein- schränkung müssen bei Ihrer Planung beachten, dass die provi- sorische Haltestelle nicht barrierefrei ist. Der AST-Verkehr wird gegenüber der Sparda-Bank am Schloßplatz abgewickelt. Die Stadt Celle unterrichtet hiermit die Anlieger von der vorge- sehenen Sperrung und weist auf die damit verbundenen einge- schränkten Liefermöglichkeiten hin. Celle, den 21.11.2023 "" STADT CELLE - Der Oberbürgermeister
und Ortsratssitzungen Die Tagesordnungen Sitzungen können während der Dienststunden im Neuen Rathaus, Am Französischen Garten 1, in Zimmer 346, 3. OG, eingesehen werden. Öffentliche Rats-, Fachausschuss- der nachstehenden Im Internet ist der Sitzungskalender inkl. der Tagesordnungen und öffentlichen Vorlagen unter www.celle.de, Stadt - Kommunalpolitik - Bürger- und Ratsinformationssystem, hinterlegt. Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend Dienstag, den 28.11.2023 um 17.00 Uhr, Jugendzentrum CD-Kaserne, Halle 16, Hannoversche Str. 30 B, 29221 Celle Tagesordnung: Antrag der AfD-Fraktion - Anpassung der Entgelt- ordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Celle (Antrag Nr. AN/0292/23) // _Antrag „Kitabedarfsplanung“ - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0297/23) // Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder // Schaffung von Vertretungsstellen für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Celle // Haushalt 2024 Zuständigkeitsbereich des Aus- schusses für Schule, Kinder und Jugend // Mitteilungen der Verwal- tung Schülerstatistik vom 31.08.2023, Schulentwicklungsplanung, Bericht von der Jugendkonferenz (Vortrag von Herrn Thomsen) // Anfragen an die Verwaltung Kulturausschuss Mittwoch, den 29.11.2023 um 17.00 Uhr, Alte Exerzierhalle, Am Fran- zösischen Garten 1, 29221 Celle Tagesordnung: Vorstellung des Frauen Ortes Eleonore d Olbreuse // Haushalt 2024 - Zuständigkeitsbereich des Kulturausschusses // Mitteilungen der Celler Museen // Mitteilungen der Verwaltung // Anfragen an die Verwaltung Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen Donnerstag, den 30.11.2023 um 17.00 Uhr, Alte Exerzierhalle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle Tagesordnung: 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle ,,Wohnbauflächen Im Tale II“ – Feststellungsbeschluss // Be- bauungsplan Nr. 168 GrH ,,Wohngebiet Lehmhorstweg" Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) // 104. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Cel- le „Allerinsel" - Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) // Bebauungsplan Nr. 138 II. Teil „Allerinsel“ - Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) // Bebauungsplan Nr. 151 ,,Nörd- liche Speicherstraße" Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) // Bebauungsplan Nr. 161 ,Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes an der Herrenwiese" mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 64 der Stadt Celle ,,77er Straße / Süd", 3. Änderung erneuerter Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB // Bebauungsplan Nr. 178 Ahg der Stadt Celle „Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg" - Entwurf und er- neute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) // Bebauungsplan Nr. 22 Ace der Stadt Celle 2. Änderung „Nördlich Meierkampsweg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) // Haushalt 2024 - Zuständigkeitsbereich des Ausschus- ses für Stadtentwicklung und Bauen Antrag der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN ,,Karstadt-Immobilien Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungs-plan fassen, Veränderungssperre erlassen und evtl. einen Architekturwettbewerb durchführen" // Antrag der FDP- Fraktion ,, Verbot von Gas- und Ölheizungen - Kosten der Umstellung städtischer Gebäudeheizungen" // Antrag der Gruppe für Nachhal- tigkeit und Vielfalt „Bei zukünftigen Mehrfamilienhausbebauungen mind. 30 % der Nettowohnfläche als geförderten Wohnungsbau vor- zusehen" // Antrag der FDP-Fraktion zum Thema „Planungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet (siehe BV/0168/23 klärende Punkte zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 27.06.2023)" // Mitteilungen der Verwaltung // An- fragen an die Verwaltung STADT CELLE - Der Oberbürgermeister 22
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Schießversuche auf dem Schießplatz Unterlüß Auf dem Schießplatz Unterlüß werden vom 27.11.2023 bis 01.12.2023 zeitweise Schießversuche durchgeführt. Montag bis Freitag von 08:00 bis 23:00 Uhr Sperrgebiet vom 27.11.2023 bis 01.12.2023 Im Westen bis zum Schießplatzgrenzweg einschließlich, im Norden bis zum Weg Lintzel-Linden einschließlich der B 71, im Osten in der ganzen Breite bis zur Schießplatzgrenze, einschließlich des Ostgebietes. Auf das allgemein bestehende Verbot des Betretens des durch weiß-rote Pfähle, Tore und Wegschranken abgesperrten Geländes wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der von der Schießplatzverwaltung aufgestell- ten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten. Die B 71 ist im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde zeit- weise zwischen Eimke und Lintzel gesperrt. Celle, den 22.11.2023 LANDKREIS CELLE - Der Landrat
Öffentliche Sitzung der des Zweckverbandes Verbandsversammlung Abfallwirtschaft Celle Zeit: MONTAG, den 27.11.2023, 16.30 Uhr (AKTUALISIERT) Ort: Sitzungsraum, Braunschweiger Heerstr. 109, 29227 Celle Tagesordnung (öffentlicher Teil) 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung des öffentlichen Teils 3. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 13.09.2023 4. Wirtschaftsplan 2024 5. Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Abfallwirt- schaft Celle (ZAC) und der Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) über die zukünftige Bioabfallverwertung im Zweckverbands- gebiet und Entsorgungsleistungen auf dem Truppenübungs- platz der Bundeswehr 6. Wahl des Vorsitzenden und dessen Vertretung für 2024 7. Bericht des Geschäftsführers über wichtige Angelegenheiten 8. Mündliche Anfragen gez. Woeste, Geschäftsführer
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle Zeit: Dienstag, den 27.11.2023, 16.30 Uhr Ort: Sitzungsraum, Braunschweiger Heerstr. 109, 29227 Celle Tagesordnung (öffentlicher Teil) 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung des öffentlichen Teils 3. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 13.09.2023 4. Wirtschaftsplan 2024 5. Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Abfallwirt- schaft Celle (ZAC) und der Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) über die zukünftige Bioabfallverwertung im Zweckverbands- gebiet und Entsorgungsleistungen auf dem Truppenübungs- platz der Bundeswehr 6. Wahl des Vorsitzenden und dessen Vertretung für 2024 7. Bericht des Geschäftsführers über wichtige Angelegenheiten 8. Mündliche Anfragen gez. Woeste, Geschäftsführer
und Ortsratssitzungen Die Tagesordnungen Sitzungen können während der Dienststunden im Neuen Rathaus, Am Französischen Garten 1, in Zimmer 346, 3. OG, eingesehen werden. Öffentliche Rats-, Fachausschuss- der nachstehenden Im Internet ist der Sitzungskalender inkl. der Tagesordnungen und öffentlichen Vorlagen unter www.celle.de, Stadt - Kommunalpolitik - Bürger- und Ratsinformationssystem, hinterlegt. Ausschuss für Wirtschaftsförderung, und Liegenschaften Stadtmarketing Mittwoch, den 22.11.2023 um 17.00 Uhr, Alte Exerzierhalle, Am Fran- zösischen Garten 1, 29221 Celle Tagesordnung: Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt ,,Beitritt der Stadt Celle zur Initiative Lebenswerte Städte und Ge- meinden" / Antrag der SPD-Fraktion „Überprüfung, ob das Konzept ,Die Nette Toilette" für die Celler Innenstadt möglich ist" / Haushalt 2024 - Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaftsförde- rung, Stadtmarketing und Liegenschaften / Mitteilungen der Ver- waltung - Vorstellung des Konzepts für den Weihnachtsmarkt 2023, Vorstellung des Marketingplans Tourismus 2024 / Anfragen an die Verwaltung. Betriebsausschuss Stadtentwässerung Celle Donnerstag, den 23.11.2023 um 17.00 Uhr, Kompetenzzentrum Stadt- entwässerung Celle, Allerstr. 10, 29225 Celle Tagesordnung: Haushalt 2024 Stadtentwässerung Celle / Mitteilun- gen des Eigenbetriebes / Anfragen und Anträge an den Eigenbetrieb. STADT CELLE - Der Oberbürgermeister
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Schießversuche auf dem Schießplatz Unterlüß Auf dem Schießplatz Unterlüß werden vom 20.11.2023 bis 24.11.2023 zeitweise Schießversuche durchgeführt. Montag bis Freitag von 08:00 bis 23:00 Uhr Sperrgebiet vom 20.11.2023 bis 24.11.2023 Im Westen bis zum Schießplatzgrenzweg einschließlich, im Norden bis zum Weg Lintzel-Linden einschließlich der B 71, im Osten in der ganzen Breite bis zur Schießplatzgrenze, einschließlich des Ostgebietes Auf das allgemein bestehende Verbot des Betretens des durch weiß-rote Pfähle, Tore und Wegschranken abgesperrten Geländes wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der von der Schießplatzverwaltung aufgestell- ten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten. Die B 71 ist im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde zeit- weise zwischen Eimke und Lintzel gesperrt. Celle, den 15.11.2023 LANDKREIS CELLE - Der Landrat
Amtsgericht Celle - 24a II 70/23 - 7.11.2023 - In der Aufgebotssache Ingrid Markowsky, Friesacker Straße 4b, 14728 Rhinow - Antragsstellerin – hat die Antragstellerin das Aufgebot der Sammelaktie Nr. 18 für die Aktien 14.474 bis 14.504 (31 Aktien im Wert zu je 5,-€), ausgegeben von der Agrar Aktiengeselleschaft Rhinow in- Rhinow (Sitz: W.-Seelenbinder Str. 19 in 14728 Rhinow, eingetragen unter HRB Nr. 13796P Amtsgericht Potsdam am 15.06.2000), bean- tragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird gemäß §§ 469, 471 FamFG aufgefordert, spätestens bis zum 31.5.2024 seine Rechte bei dem Amtsgericht Celle, Mühlenstr. 8, 29221 Celle anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, da diese andernfalls für kraftlos erklärt wird.