AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Schießversuche auf dem Schießplatz Unterlüẞ Auf dem Schießplatz Unterlüß werden vom 17.03.2025 bis 21.03.2025 zeitweise Schießversuche durchgeführt. Montag bis Freitag von 08.00 bis 23.00 Uhr Sperrgebiet vom 17.03.2025 bis 21.03.2025 Im Westen bis zum Schießplatzgrenzweg einschließlich, im Norden bis zum Weg Lintzel-Linden einschließlich der B 71, im Osten in der ganzen Breite bis zur Schießplatzgrenze, einschließlich des Ostgebietes. Auf das allgemein bestehende Verbot des Betretens des durch weiß-rote Pfähle, Tore und Wegschranken abgesperrten Geländes wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der von der Schießplatzverwaltung aufgestell- ten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten. Die B 71 ist im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde zeit- weise zwischen Eimke und Lintzel gesperrt. Celle, den 12.03.2025 LANDKREIS CELLE - Der Landrat
ི་ Information zu Drohnenbefliegungen Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Nieder- sachsen (LGLN) informiert im Rahmen der Transparenz- und Informa- tionspflichten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung In der Stadt Celle, im gesamten Bereich des Flurbereinigungsverfahrens Celle-Ost, werden voraussichtlich ab dem 10.03.2025 vermessungstechnische Luftbildbeflie- gungen zur Erfassung und Aktualisierung der amtlichen Geobasisdaten auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) vom 12. Dezember 2002 durchgeführt. Die Befliegungen erfolgen durch ein unbe- manntes Luftfahrtsystem (UAS, Drohne). N A N HEHLEN HEHLEN- TOR NEUENHAUSEN ALTSTADT CELLE BLUM LAGE Nat ALTENCELLE Oster- Gebietskarte Mastab 1:25.000 Unternehmensflurbereinigung Celle-Ost Landkreis Celle 2490 Träger des Vorhabers: Niedersachsische Straßenbaubehörde Geile des Gebiets 1169 ha nach Flurbereinigungsbeschluss und Anordnungsnummer Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg. Geschäftsstelle Verden Eitzer Straße 34, 27283 Varden Legende AB Neuvermessungsgebiet Ausgabedatum: 24.02.2025 Oppershausen ©2025 LGLN www.y.niedersachsen.de Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung des LGLN Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Der Präsident Podbielskistraße 331, 30659 Hannover E-Mail: poststelle@lgln.niedersachsen.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des LGLN Behördlicher Datenschutzbeauftragter Podbielskistraße 331, 30659 Hannover E-Mail: Igln-datenschutzbeauftragter@lgln.niedersachsen.de Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Erhebung, Auswertung und Speicherung von Geobasisdaten im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nach dem NVermG. Art personenbezogener Daten: Hochaufgelöste Bilder auf denen Personen, Kfz- Kennzeichen, Hausnummern etc. erkennbar seien könnten. Ziel ist allein die Erhe- bung von Geobasisdaten und nicht die Erhebung von personenbezogenen Daten. Rechtsgrundlagen: Verarbeitung im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeiten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 6 Abs. 2 u. Abs. 3 Satz 1 DS-GVO i. V. m. § 3 NDSG i. V. m. §§ 1 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1, 3 Abs. 2, 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 NVermG. Dauer der Speicherung: Personenbezogene Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der Bildbearbeitung anonymisiert bzw. gelöscht. Der Kreis der Bearbeitenden ist stark begrenzt. Die Rohdaten (aufgenommene Luftbilder) werden für die Dauer der Auftragserledigung gespeichert. Sollte es in Einzelfällen zur Veröffentlichung oder Weitergabe kommen, geschieht dies ohne personenbezogene Daten. Ein Drittstaatentransfer der personenbezogenen Daten findet grundsätzlich nicht statt. Eine automatisierte Entscheidungsfindung zu Daten mit Personenbezug findet nicht statt. Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Sie betreffen; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Artikel 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen. Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten, die Sie betreffen, zu verlangen (Artikel 16 DS-GVO). Sie haben das Recht, zu verlan- gen, dass personenbezogene Daten die Sie betreffen unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Artikel 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung) und die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivvorschriften einer Löschung nicht entgegenstehen. Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Artikel 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestreiten. Sofern Sie die Richtigkeit bestreiten, werden die personenbezogenen Daten überprüft. Soweit eine Datenverarbeitung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. e oder f DS-GVO erfolgt, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, welche Sie betreffen, Widerspruch einzulegen. Weitergehende Informationen zum Datenschutz und der Verarbeitung Ihrer personen- bezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung des LGLN unter www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/ datenschutz/datenschutz-im-lgln-138166.html Für Fragen steht Ihnen Herr Christian Wode unter der Telefonnummer 05522/5004-55 bzw. der E-Mail-Adresse christian.wode@lgln.niedersachsen.de zur Verfügung. Im Auftrag - Christian Wode
Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Rats-, Fachausschuss- und Ortsratssitzungen Die Tagesordnungen der nachstehenden Sitzungen können wäh- rend der Dienststunden im Neuen Rathaus, Am Französischen Garten 1, in Zimmer 346, 3. OG, eingesehen werden. Im Internet ist der Sitzungskalender inkl. der Tagesordnungen und öffentlichen Vorlagen unter www.celle.de, Stadt - Kommunal- politik - Bürger- und Ratsinformationssystem, hinterlegt. Ortsrat Klein Hehlen - Mittwoch, den 12.03.2025 um 19.00 Uhr, im Heidekönig Hotel Cel- le, Bremer Weg 132 A, 29223 Celle Tagesordnung: Carsharing Klein Hehlen Information // Be- schluss über die Durchführung von vorbereitenden Untersuchun- gen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für das Gebiet „Betriebsgelände Hubergroup und angrenzende Berei- che" in Klein Hehlen als formale Voraussetzung einer möglichen Anmeldung zur Aufnahme in die Städtebauförderung // Aufwer- tung der Allerniederung durch Infrastruktur (Fahrradbügel, Müll- eimer und Hundekotbeutelspender) - Antrag Der Grünen, FDP und SPD vom 27.02.2025 // Mitteilungen der Verwaltung // Mit- teilungen der Ortsbürgermeisterin // Anfragen an die Verwaltung. Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften Donnerstag, den 13.03.2025 um 17.00 Uhr in der Alten Exerzier- halle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle - Tagesordnung: 113. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „,Sonderbaufläche Photovoltaik Scheuen-östlich Her- mannsburger Weg" Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) // Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 Sch „Solarpark Scheuen östlich Hermanns- burger Weg“ Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) // 115. Änderung des Flächen- nutzungsplans der Stadt Celle „Sonderbaufläche Hannoversche Heerstraße Süd" - Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit ge- mäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) // Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 Wce der Stadt Celle „Nahversorgungszen- trum Hannoversche Heerstraße Süd" Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) // Bebauungsplan Nr. 182 der Stadt Celle „Sonderverkehrsfläche an der 77er Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Bau- gesetzbuch (BauGB) - Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB // 112. Änderung des Flächennutzungs- plans der Stadt Celle „Schulneubau Garßen - Dornbusch" - Fest- stellungsbeschluss // Bebauungsplan Nr. 177 Gar der Stadt Celle ,,Schulneubau Garẞen Dornbusch" Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) // Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Celle „Gebiet zwischen der geplanten Nordtangente, der Straße Tribunalgarten, der Straße Gartenweg, der Randbebau- ung Hartzerstraße und der Harburger Straße" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Aufstellungsbe- schluss zur Aufhebung nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB // Beschluss über die Durchführung von vorbereitenden Unter- suchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Aufstel- lung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für das Gebiet „Betriebsgelände Hubergroup und angren- zende Bereiche“ in Klein Hehlen als formale Voraussetzung einer möglichen Anmeldung zur Aufnahme in die Städtebauförderung // Gestaltungssatzung „Altes Dorf Altencelle" - Aufstellungsbe- schluss gemäß § 84 Abs. 3 Nieders. Bauordnung (NBauO) i.V.m. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) // Beschluss über die Aufhebung veralteter Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ausgewählten Bebauungsplan- verfahren im Ortsteil Neustadt/Heese // Ausförderung der Sanie- rungsgebiete Altstadt und Allerinsel // Antrag der Fraktion WG/ Die Partei „Ergänzung/Erweiterung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Neustadt/Heese" // Mitteilungen der Verwaltung // Anfragen an die Verwaltung. STADT CELLE - Der Oberbürgermeister
10.03.2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Schießversuche auf dem Schießplatz Unterlüẞ Auf dem Schießplatz Unterlüß werden vom 14.03.2025 zeitweise Schießversuche durchgeführt. Montag bis Freitag von 08.00 bis 23.00 Uhr Sperrgebiet vom 10.03.2025 bis 14.03.2025 bis Im Westen bis zum Schießplatzgrenzweg einschließlich, im Norden bis zum Weg Lintzel-Linden einschließlich der B 71, im Osten in der ganzen Breite bis zur Schießplatzgrenze, einschließlich des Ostgebietes. Auf das allgemein bestehende Verbot des Betretens des durch weiß-rote Pfähle, Tore und Wegschranken abgesperrten Geländes wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der von der Schießplatzverwaltung aufgestell- ten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten. Die B 71 ist im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde zeit- weise zwischen Eimke und Lintzel gesperrt. Celle, den 05.03.2025 LANDKREIS CELLE - Der Landrat