Anzeigenliste Übersicht
Kategorien
Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen
Erscheinungsdatum:
Anzeige vom 14.2.2026 in der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen"
Details
Beschreibung
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGBekanntgabe der Änderung der Wertermittlung und Ladung
zu den Erläuterungs- und Anhörungsterminen im
Flurbereinigungsverfahren Celle-Süd, Landkreis Celle
In dem Flurbereinigungsverfahren Celle-Süd, Landkreis Celle,
wurde für die nachträglich zum Verfahren zugezogenen Flächen die
Wertermittlung ergänzt. Es handelt sich um folgende Flurstücke:
Landkreis Celle
Gemeinde Nienhagen
Gemarkung Nienhagen
Flur 3 Flurstück 9
Flur 7 Flurstücke 7/2, 8/2, 22/2 und 23/2
Flur 8 Flurstücke 68, 69
Stadt Celle
Gemarkung Altencelle
Flur 3 Flurstück 228/3
Flur 23 Flurstücke 262/2, 262/3, 262/4, 262/5, 262/6, 353/262 und
358/262
Flur 24 Flurstücke 74/4 und 109/74
Gemarkung Westercelle
Flur 5 Flurstücke 83/3, 85/3
Flur 6 Flurstücke 19/3, 20/2, 21/5, 24/3, 26/6, 28/7, 29/3, 34/3
Die Beteiligten haben Gelegenheit, die auf Karten dargestellten
Ergänzungen am
Mittwoch, den 04.03.2026
in der Zeit 14:00 - 19:00 Uhr sowie am
Donnerstag, den 05.03.2026
in der Zeit 14:00 - 19:00 Uhr
im Dienstgebäude des ArL Lüneburg, Geschäftsstelle Verden,
Eitzer Straße 34, 27283 Verden einzusehen und sich durch
Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde erläutern zu lassen.
Weitere Terminabsprache für einen vorherigen Zeitpunkt sind
unter Telefonnummer 04231/808- 179 möglich.
Das Flurbereinigungsverfahren ist am 22.05.2002 eingeleitet
worden. Die Wertermittlungsergebnisse für die betroffenen Grund-
stücke sind am 18.07.2012 festgestellt worden.
Mit den Änderungsbeschlüssen vom 22.08.2013, 29.01.2016 und
18.05.2020 sind Flächen nachträglich zum Verfahren zugezogen
bzw. vom Verfahren ausgeschlossen worden. Die Wertermittlung
für alle Flächen, die mit diesen Änderungsbeschlüssen zum Ver-
fahren zugezogen worden sind, wird nunmehr ergänzt.
In diesen o.g. Terminen können Einwendungen gegen die Ände-
rung der Wertermittlung eigener und auch fremder Grundstücke
vorgebracht werden.
Sofern Sie keine Einwendungen gegen die Wertermittlung vorzu-
bringen haben, ist eine Terminvereinbarung bzw. Erscheinen zu
den Terminen nicht erforderlich. Von Beteiligten, die keine Ein-
wendungen erheben, wird angenommen, dass sie mit den Nach-
weisen zur Wertermittlung einverstanden sind (§ 114 und § 134
Abs. 1 FlurbG).
Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergeb-
nisse der Wertermittlung durch die Flurbereinigungsbehörde fest-
gestellt. Die festgestellen Wertermittlungsergebnisse bilden die
Grundlage für die Ermittlung der Einlage- und Abfindungswerte.
Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht.
Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung des Termins ver-
hindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigte/n vertre-
ten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich und die Unterschrift
beglaubigt sein. Die Beglaubigung erfolgt durch Gerichte und Ge-
meindeverwaltungen kosten- und gebührenfrei.
Vollmachtsvordrucke sind in den Büros bei der Flurbereinigungs-
behörde zu erhalten sowie im Internet unter Geschäftsstelle Ver-
den | Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Hinweis:
Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz werden diese öffent-
liche Bekanntmachung und die Wertermittlungskarten auch im
Internet unter:
www.arl-lg.niedersachsen.de/bekanntmachungen-verden" target="_blank">https://www.arl-lg.niedersachsen.de/bekanntmachungen-verden
eingestellt.
Im Auftrage - (Schüller) Projektleiter L.S.
Kontakt
E-Mail: anzeigenmarkt@cz.de
Die Anzeigen können auch in allen Zweigstellen aufgegeben werden.