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Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen

Erscheinungsdatum: Anzeige vom 27.4.2026 in der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen"
ID: 2034445
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Details

Beschreibung

Flurbereinigung Celle-Süd
Az.: 2122-005.5 - Feststellung
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in dem
Flurbereinigungsverfahren Celle-Süd, Landkreis Celle
Das Flurbereinigungsverfahren ist am 22.05.2002 als Unterneh-
mensverfahren zur Bereitstellung des erforderlichen Grund und
Bodens für die Herstellung der B 3 (OU Celle) eingeleitet und mit
verschiedenen Änderungen des Flurbereinigungsgebietes erwei-
tert worden. Die Wertermittlungsergebnisse für die betroffenen
Grundstücke sind am 18.07.2012 festgestellt worden.
Mit den Änderungsbeschlüssen vom 22.08.2013, 29.01.2016 und
18.05.2020 sind Flächen nachträglich zum Verfahren zugezogen
bzw. vom Verfahren ausgeschlossen worden. Die Wertermittlung
für alle Flächen, die mit diesen Änderungsbeschlüssen zum Ver-
fahren zugezogen worden sind, ist die Wertermittlung gemäß §§ 27
bis 32 und§ 85 Nr. 4 des Flurbereinigungsgesetzes durchgeführt
worden.
Die auf Karten dargestellten Ergebnisse der Wertermittlung sowie
der Wertermittlungsrahmen haben zur Einsichtnahme und Erläu-
terung für die Beteiligten am 04. und 05.03.2026 ausgelegen. Der
Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Wertermittlungs-
ergebnisse fand am 05.03.2036 statt. Einwendungen wurden nicht
erhoben.
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden für die nachträglich
zum Verfahren zugezogenen Flurstücke in dem Unternehmensflur-
bereinigungsverfahren Celle-Süd hiermit gemäß § 32 des Flurbe-
reinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.F. vom 16.03.1976 (BGBI. 1 S. 546),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBI. 1 S. 2794)
festgestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann in-
nerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich
oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung
Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder beim Amt für
regionale Landesentwicklung Lüneburg -Geschäftsstelle Verden-,
Eitzer Str. 34, 27283 Verden, erhoben werden.
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tage nach Bekannt-
machung.
Hinweis
Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz werden diese öffentli-
che Bekanntmachung auch im
Internet unter: www.arl-lg.niedersachsen.de/bekanntma" target="_blank">https://www.arl-lg.niedersachsen.de/bekanntma-
chungen-verden eingestellt.
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Im Auftrage
(Schüller)
Projektleiter

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