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Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen
Erscheinungsdatum:
Anzeige vom 25.6.2026 in der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen"
Details
Beschreibung
Allgemeinverfügung der Stadt Celle zur Verkürzung der Sperrzeitfür Gaststätten mit dem Betrieb einer Außenbewirtschaftung in
der Altstadt am 01.08.2026
Die Stadt Celle erlässt gem. § 2 Abs. 2 der Rechtsverordnung der
Stadt Celle über die Sperrzeit für die Außenbewirtung von Gast-
stätten (Sperrzeitenverordnung) vom 27.09.2018 in Verbindung mit
§ 10 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. November 2011 (Nds. GVBI. Nr. 27/2011
S. 415) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwal-
tungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und § 35 Satz 2 Verwaltungsver-
fahrensgesetz (VwVfG) folgende Allgemeinverfügung:
1.
2.
3.
4.
Für die Außenbewirtung von Gaststätten in der Altstadt wird
die Sperrzeit am 01.08.2026 abweichend von § 2 Abs. 1 Sperr-
zeitenverordnung auf 24:00 Uhr festgesetzt.
Diese Verfügung tritt zum 01.08.2026 in Kraft. Sie tritt mit
Ablauf des 01.08.2026 außer Kraft.
Der sofortige Vollzug wird nach § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung angeordnet. Die ausführliche Begrün-
dung der Verfügung sowie die Begründung der Anordnung
der sofortigen Vollziehung können im Neuem Rathaus, Schau-
kasten am Counter, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle,
während den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen wer-
den. Ebenso besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme über
die Homepage der Stadt Celle unter www.celle.de/Rathaus/
Aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen.
Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf ihre Bekanntma-
chung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Die Allgemeinverfügung kann während der Öffnungszeiten am
Counter im Neuen Rathaus, Am Französischen Garten 1, 29221
Celle, eingesehen werden.
STADT CELLE - Der Oberbürgermeister
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E-Mail: anzeigenmarkt@cz.de
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