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Rubrik: Bekanntmachungen
Erscheinungsdatum:
Anzeige vom 18.6.2026 in der Rubrik "Bekanntmachungen"
Details
Beschreibung
NLStBVWir in Niedersachsen:
mobil. regional. sicher!
unter dem Titel „2. Deckblatt
380-kV-Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Süd: Stadorf -
Hannover, den 18.06.2026
BEKANNTMACHUNG
2. DECK BLATT ÄNDERUNG
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb
der 380-kV-Ostniedersachsenleitung, BBPIG-Vorhaben Nr. 58,
Abschnitt Süd: Stadorf - Wahle
Die TenneT TSO GmbH hat die Zulassung für das o. g. Vorhaben (Aktenzeichen: 4128-
05020-191) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
(NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover be-
antragt. Für das Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren nach den §§ 43 ff. des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungs-
verfahrensgesetzes (VwVfG), durchgeführt.
Mit Datum vom 09.06.2026 beantragte die TenneT TSO GmbH auf der Grundlage der zur
seinerzeitigen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen und Einwendungen eine 2.
Deckblattänderung in dem o.a. Verfahren
Gemäß § 43m Abs. 1 Satz 1 EnWG ist bei dem hier geplanten Vorhaben von der Durch-
führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach
den Vorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG abzusehen.
Für die 2. Deckblattänderung einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs-, Er-
satz- und Vermeidungsmaßnahmen werden Grundstücke in den folgenden Gemarkungen
beansprucht:
Gemeinde/Samtgemeinde
Aue
Bispingen
Neuenkirchen
Tostedt
Winsen
Soltau
Hanstedt
Schneverdingen
Bevensen-Ebstorf
Salzhausen
Suderburg
Südheide
Gemarkung
Stadensen
Behringen
Delmsen
Todtglüsingen
Luhdorf, Scharmbeck
Wolterdingen, Wiedingen
Sahrendorf
Langeloh
Velgen, Almstorf, Brockhimbergen, Emmendorf,
Rohrstorf, Brockhöfe, Wriedel
Salzhausen
Holthusen II
Baven
Gegenstand der 2. Deckblattänderung ist:
•
•
Erhöhung der Masten 3439 und 3440 der 380-kV-Leitung Wahle - Stadorf (LH-10-3007)
Ergänzung von Flächen zur temporären Verkabelung einer Mittelspannungsfreileitung
der
Avacon Netz GmbH
•
.
Aktualisierung der geplanten Wegenutzung sowie der Darstellung aufgrund der tatsäch-
lichen Widmung
Ergänzung/Aktualisierung von Informationen zu Trägern öffentlicher Belange (Fremdlei-
tungen)
• Redaktionelle Anpassung von Grundstücksordnungsnummern und/oder Eigentümer-
Schlüsselnummern sowie Flurstücks- und Maßnahmenumfang
• Fortschreibung sowie Anpassung der Maßnahmenplanung von trassennahen und ex-
ternen Minderungs- u. Kompensationsmaßnahmen
.
• Zuordnung betroffener geschützter Biotope zu Kompensationsmaßnahmen/maßnah-
menkomplexen
Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich und in der Unterlage
,,V58_ONIL Abschnitt Süd_2.DB - Beiblatt wesentliche Änderungen“ zusammenfassend
beschrieben.
Die vorliegenden Deckblattunterlagen enthalten
Anlagenverzeichnis
• Liste der Änderungen 2. DB
Erläuterungsbericht
Übersichtspläne
•
Anträge für geschützte Teile von Natur und Landschaft
•
.
Wegenutzungspläne
Lage- und Grunderwerbspläne
•
Bauwerksverzeichnis und Mast- und Koordinatenliste
•
•
Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbsverzeichnis Kompensation
•
Wasserrechtliche Anträge mit Übersichtskarten und Detailzeichnungen,
•
•
Kreuzungsverzeichnis
Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Bestands- und Konfliktplänen, Maßnahmen-
plänen und Maßnahmenblättern
Fachbelange Umwelt
• Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen
Ableitung von Artenschutzrechtlichen Minderungsmaßnahmen
Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie: Übersichtskarten Oberflächenwasserkörper
II.
(1) Die Deckblattunterlagenwerden in der Zeit vom
Wahle" auf der Internetseite der NLStBV
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
elektronisch veröffentlicht.
Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die NLStBV,
Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, telefonisch
(0511/3034-01) oder per E-Mail (poststelle@nlstbv.niedersachsen.de) unter Angabe der
vollständigen Kontaktdaten zu richten ist, wird ihm eine alternative, leicht zu erreichende
Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; In der Regel erfolgt dies mit einem USB-
Stick.
Jede Einwendung sowie jede Stellungnahme ist bis einschließlich zum 04.08.2026 elekt-
ronisch über das Onlineformular auf der Internetseite der NLStBV https://planfeststellung.
strassenbau.niedersachsen.de/overview, wo auch der Plan eingesehen werden kann, ab-
zugeben. Sie kann auch nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.: 0511/3034 01, E-Mail:
poststelle@nlstbv.niedersachsen.de) unter persönlicher Anwesenheit bei der NLStBV
mündlich zur elektronischen Eingabe abgegeben werden.
Jeder, dessen Belange durch die Änderungsplanung berührt werden, kann sich zu der
Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner
Beeinträchtigung erkennen lassen. Sie müssen Namen und eine vollständige, zustellungs-
fähige Anschrift der Einwendenden enthalten.
Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73
Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Veröffentlichung des Plans. Ihnen wird dadurch Gelegenheit
zur elektronischen Stellungnahme gegeben.
Vor dem 22.06.2026 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen.
Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Deckblattverfahren alle Äußerungen
ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, § 73
Abs. 4 Satz 3 VwVfG. Dieses gilt auch für Einwendungen und Stellungnahmen der
anerkannten Vereinigungen.
Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die
Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen befassen, werden nach
Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9
Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes
(NWG)).
Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Ge-
wässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, so-
weit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht
voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Was-
serhaushaltsgesetzes (WHG)).
Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht
ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).
Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder
in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einga-
ben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unter-
zeichner mit Namen und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine
einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweili-
gen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/
Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen
gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten (§ 43a Abs. 8 Satz 1
EnWG). In den Fällen des § 43a Abs. 8 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht
statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er mindestens eine Woche vorher ortsüblich
und auf der Internetseite der NLStBV bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die
sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von
dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzuneh-
men, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6
Satz 4 VwVfG).
In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
(3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am
Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Ab-
schluss des Anhörungsverfahrens die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr (Planfeststellungsbehörde). Die Entscheidung (der Planfeststellungsbe-
schluss) wird öffentlich bekanntgegeben (§ 43b Abs. 5 Nr. 2 EnWG).
III.
Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG
in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht
an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).
Hinweis:
IV.
Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-
GVO) wird auf das bei Auslegung den Planunterlagen vorangestellte Merkblatt zur Daten-
verarbeitung im Planfeststellungsverfahren verwiesen. Diesem Merkblatt sind die Zwecke
der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen
über die Betroffenenrechte nach der DS-GVO im Planfeststellungsverfahren zu entneh-
men.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV https://planfest-
stellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview sowie in den Tageszeitungen Allgemei-
ne Zeitung der Lüneburger Heide, Nordheide Wochenblatt, Kreiszeitung Wochenblatt,
Böhme Zeitung und Winsener Anzeiger eingesehen werden.
Hannover, den 18.06.2026
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 - Planfeststellung
Im Auftrage
22.06.2026 bis zum (einschließlich) 21.07.2026
Gez. Döring
Kontakt
E-Mail: anzeigenmarkt@cz.de
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