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Amtliche Bekanntmachungen

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19.4.2024

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Schießversuche auf dem Schießplatz Unterlüẞ Auf dem Schießplatz Unterlüß werden vom 22.04.2024 bis 26.04.2024 zeitweise Schießversuche durchgeführt. Montag bis Freitag von 08.00 bis 23.00 Uhr Sperrgebiet vom 22.04.2024 bis 26.04.2024 Im Westen bis zum Schießplatzgrenzweg einschließlich, im Norden bis zum Weg Lintzel-Linden einschließlich der B 71, im Osten in der ganzen Breite bis zur Schießplatzgrenze, einschließlich des Ostgebietes. Auf das allgemein bestehende Verbot des Betretens des durch weiß-rote Pfähle, Tore und Wegschranken abgesperrten Geländes wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der von der Schießplatzverwaltung aufgestell- ten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten. Die B 71 ist im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde zeit- weise zwischen Eimke und Lintzel gesperrt. Celle, den 17.04.2024 LANDKREIS CELLE - Der Landrat

29345 Unterlüß
20.4.2024

Öffentliche Rats-, Fachausschuss- und Ortsratssitzungen Die Tagesordnungen der nachstehenden Sitzungen können während der Dienststunden im Neuen Rathaus, Am Französischen Garten 1, in Zimmer 346, 3. OG, eingesehen werden. Im Internet ist der Sitzungskalender inkl. der Tagesordnungen und öffentlichen Vorlagen unter www.celle.de, Stadt - Kommunalpolitik Bürger- und Ratsinformationssystem, hinterlegt. - Rat der Stadt Celle Donnerstag, den 25.04.2024 um 17.00 Uhr, Alte Exerzierhalle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschluss- fähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung des öffentlichen Teils 4. Beendigung der Mitgliedschaft von Frau Silke Rohde im Rat der Stadt Celle 5. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes. 6. Neubesetzung von Fachausschüssen und Änderung bei der Beru- fung von Vertreterinnen und Vertretern des Rates in wirtschaft- liche und andere Unternehmen, Organisationen und Einrichtun- gen 7. Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsordnung 8. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 15.02.2024 9. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.03.2024 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Celle über die Er- hebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbe- seitigung) vom 28.09.1983 in der Fassung der Änderungssatzung vom 12.10.2023 mit Wirkung ab dem 01.05.2024 11. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022, die Entlastung des Betriebsleiters der Stadtentwässerung Celle für das Ge- schäftsjahr 2022 und Ergebnisverwendungsbeschluss 12. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Celle 13. Änderung der Hauptsatzung 14. Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG für die Beschaffung von Fahrzeugen für den Winter- dienst 15. Änderungen der Parkgebührenordnung 16. Antrag der SPD-Fraktion „Stärkung der allerland Immobilien GmbH - Einlage der Grundstücke für die Lose 7 und 8 auf der Allerinsel in eine AIG" 17. Bebauungsplan Nr. 169 Sch der Stadt Celle „Arrondierung Schnuckendrift/Am Stellhorn" Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 18. Bebauungsplan Nr. 159 der Stadt Celle „Steinfurt" erneuter Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 215a BauGB - 19. 116. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Son- derbaufläche Solarenergie Celler Wiesen - Wietzenbruch" - Auf- stellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 20. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 „Solarpark Celler Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. Wiesen Wietzenbruch" - 1 BauGB 21. 117. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Son- derbaufläche Solarenergie Bostel-West" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 22. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Celle Nr. 36 „So- larpark Bostel-West" Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 23. Bebauungsplan Nr. 178Ahg „Fuß- und Radwegebrücke Altenhä- ger Kirchweg“ der Stadt Celle - Satzungsbeschluss gemäß §10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 24. 104. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Al- lerinsel" - Feststellungsbeschluss 25. Bebauungsplan Nr. 138 II. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ - Sat- zungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB 26. Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Altstadt Celle 27. Mitteilungen der Verwaltung 27.1 Quartalsbericht Forderungsmanagement zum 31.12.2023 STADT CELLE - Der Oberbürgermeister

29221 Celle
20.4.2024

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG VON VERKAUFSOFFENEN SONNTAGEN Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) - in der derzeit gültigen Fassung sind verkaufsoffene Sonntage unter Angabe der betroffenen Sonn- tage, der Gründe und der betroffenen Gebiete ortsüblich bekannt zu machen: Verkaufsoffener Sonntag (Datum): 05.05.2024 Grund: Gebiet: Stadtradeln Celle (nach Ausflugsortregelung) Die Stadt Celle unterrichtet hiermit über die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Termine zu verkaufsoffenen Sonntagen. Celle, den 18.04.2024 STADT CELLE - Der Oberbürgermeister

29221 Celle
22.4.2024

- - Amtsgericht Celle - 24a II 11/24-15.04.2024 In der Aufgebotssache Dr. Wolfram Lohse, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Herrn Alfred Eduard Gatzke, Matthias Gatzke, Pestalozzistr. 22, 31311 Uetze, Ulrike Gatzke, Marktstraße 40, 20357 Hamburg, An- drea Gatzke, Meudonstr. 75, 29229 Celle Verfahrensbevollmächtig- ter: Notar Andreas Rübsam, Fritzenwiese 42, 29221 Celle - Antrag- steller haben die Antragsteller das Aufgebot des Grundschuld- briefes der Gruppe 02 mit der Nummer 7463181, erteilt über die im Grundbuch von Celle Blatt 17117 in Abteilung III Nr. 1 für die Volksbank Celle eG in Celle eingetragene Grundschuld in Höhe von 165.000,00 DM (84.363,16 €) Nennbetrag zuzüglich 14% Zin- sen jährlich und 5% einmaliger Nebenleistung, beantragt. Der In- haber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert, spätes- tens bis zum 16.08.2024 seine Rechte bei dem Amtsgericht Celle, Mühlenstr. 8, 29221 Celle anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.

29221 Celle
26.4.2024

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Schießversuche auf dem Schießplatz Unterlüẞ Auf dem Schießplatz Unterlüẞ werden am 29. und 30.04.2024 so- wie am 02. und 03.05.2024 zeitweise Schießversuche durchgeführt. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 23.00 Uhr Sperrgebiet am 29. und 30.04.2024 sowie am 02. und 03.05.2024 Im Westen bis zum Schießplatzgrenzweg einschließlich, im Norden bis zum Weg Lintzel-Linden einschließlich der B 71, im Osten in der ganzen Breite bis zur Schießplatzgrenze, einschließlich des Ostgebietes. Auf das allgemein bestehende Verbot des Betretens des durch weiß-rote Pfähle, Tore und Wegschranken abgesperrten Geländes wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der von der Schießplatzverwaltung aufgestell- ten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten. Die B 71 ist im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde zeit- weise zwischen Eimke und Lintzel gesperrt. Celle, den 24.04.2024 LANDKREIS CELLE - Der Landrat

29345 Unterlüß
27.4.2024

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG SPERRUNG DER STRASSE STECHBAHN AM 05.05.2024 Anlässlich der Durchführung der Veranstaltung „Stadtradeln/ Verkaufsoffener Sonntag“ auf der Stechbahn und im Schlosspark werden folgende verkehrsbehördliche Maßnahmen angeordnet: Am Sonntag, den 05.05.2024 wird die Stechbahn und der Schloß- platz, in der Zeit von 11:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr für den Verkehr gesperrt. Liefer- und Ladeverkehre sind bis 10:00 Uhr möglich. Für die Parkplätze wird Haltverbot ab 05:00 Uhr angeordnet. Die Stadt Celle unterrichtet hiermit die Anlieger von der vorge- sehenen Sperrung und weist auf die damit verbundenen einge- schränkten Liefermöglichkeiten hin. Celle, den 22.04.2024 STADT CELLE - Der Oberbürgermeister

29221 Celle
30.4.2024

Vorstehende Bekanntmachung des Amtes für regionale Landes- entwicklung Lüneburg - Geschäftsstelle Verden vom 17.04.2024 wird hiermit bekanntgegeben: BEKANNTMACHUNG In den Unternehmensflurbereinigungsverfahren Celle-Süd, Celle- Ost und Groß Hehlen, Landkreis Celle, werden die nachfolgenden Hinweise bekanntgegeben, die sich auf folgende Gebiete beziehen: Verfahrensgebiete: vom Celle Süd: die mit Flurbereinigungsbeschluss vom 22.05.2002, An- ordnung Nr. 1 vom 06.06.2006, Anordnung Nr. 2 vom 06.11.2007, Änderungsbeschluss vom 03.06.2009, Anordnung Nr. 3 14.03.2011, Teilungsbeschluss vom 30.06.2011, Anordnung Nr. 4 vom 22.08.2013, Anordnung Nr. 5 vom 24.07.2014, Anordnung Nr. 6 vom 29.01.2016, Anordnung Nr. 7 vom 10.02.2016, Teilungsbe- schluss vom 30.05.2017 und Anordnung Nr. 8 vom 18.05.2020 zum Verfahrensgebiet Celle-Süd gehörenden Flächen Celle- Ost: die mit Flurbereinigungsbeschluss vom 26.11.2020, An- ordnung Nr. 1 vom 17.05.2026 und Anordnung Nr. 2 vom 28.03.2024 zum Verfahrensgebiet Celle-Ost gehörenden Flächen Groß Hehlen: die mit Flurbereinigungsbeschluss vom 06.10.2020 zum Verfahrensgebiet Groß Hehlen gehördenden Flächen Eine Karte, aus der sich die jeweiligen aktuellen Verfahrensgebie- te ergeben, liegt zwei Wochen lang nach dieser Bekanntmachung während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Celle und der Samtgemeinde Wathlingen aus und sind auch auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg unter der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen der Geschäftsstelle Verden einsehbar: https://www.arl-lg.niedersachsen.de/bekanntmachun- gen-verden A. Zeitweilige Einschränkung des Eigentums in den Unternehmens- flurbereinigungsverfahren Celle-Süd, Celle-Ost und Groß Hehlen, Landkreis Celle gemäß § 34 Nrn. 1 bis 3 und § 85 Nrn.5 und 6 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) für die zum jeweiligen Verfahrensgebiet gehörenden Flächen: Bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten fol- gende Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u.ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbe- hörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landes- kulturellen Belange nicht beeinträchtigt werden, mit Zustim- mung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. 4. Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Be- wirtschaftung übersteigen, bedürfen bis zur Ausführungsanord- nung der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde (§85 Abs.5 FlurbG) Sind entgegen den unter Ziffer 1. und 2. genannten Vorschriften Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt blei- ben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flur- bereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen der unter Ziffer 3. genannten Vorschriften vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Er- satzpflanzungen anordnen. Sind Holzeinschläge entgegen der unter Ziffer 4. genannten Vor- schrift vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungs- behörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forst- aufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Eingriffe entgegen den unter Ziffer 2., 3. und 4. genannten Vor- schriften stellen gemäß § 154 Flurb G eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. B. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten in den Unternehmens- flurbereinigungsverfahren Celle-Süd, Celle-Ost und Groß Hehlen, Landkreis Celle, gemäß §§ 10, 14, 15 i.V.m. § 86 des Flurbereini- gungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794) für die zum jeweiligen Verfahrensgebiet gehörenden Flächen. I. Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen könnten, sind innerhalb von drei Monaten beim Amt für regionale Landes- entwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, Eitzer Straße 34, 27283 Verden/Aller anzumelden. Auf Verlangen der Flurbereini- gungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. II. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach- gewiesen, so kann die Flurbereini-gungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Inhabende eines Rechtes, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, müssen die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf ge- setzt worden ist (§ 14 Abs. 2 und 3 FlurbG). III. Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuches unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grund- buchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzu- wirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst unverzüglich nachzu- kommen. Hinweis: Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: https://www.arl-lg.nie- dersachsen.de/bekanntmachungen-verden eingestellt. Stadt Celle Der Oberbürgermeister Stadt Bergen Die Bürgermeisterin Gemeinde Wathlingen Der Bürgermeister Gemeinde Nienhagen Der Bürgermeister Gemeinde Adelheidsdorf Die Bürgermeisterin Gemeinde Lachendorf Der Bürgermeister Gemeinde Beedenbostel Der Bürgermeister Gemeinde Wienhausen Die Bürgermeisterin Gemeinde Winsen (Aller) Der Bürgermeister Gemeinde Eschede Der Bürgermeister Gemeinde Hambühren Der Bürgermeister Celle, den 30.04.2024 Bergen, den 30.04.2024 Wathlingen, den 30.04.2024 Nienhagen, den 30.04.2024 Adelheidsdorf, den 30.04.2024 Lachendorf, den 30.04.2024 Beedenbostel, den 30.04.2024 Wienhausen, den 30.04.2024 Winsen (Aller), den 30.04.2024 Eschede, den 30.04.2024 Hambühren, den 30.04.2024

27283 Verden

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